1 PktBOffizielle Nummer: 6413
Wann sind die periodischen Hauptuntersuchungen eines Pkw durchzuführen?

Beschreibung
Art. 81 Abs. 6 des Straßenverkehrsgesetzes (GBl. von 2012, Pos. 1137)
Erklärung
Richtige Antwort: Vor dem Ablauf der im Fahrzeugschein angegebenen Frist.
Bei einem neuen Pkw muss die erste technische Hauptuntersuchung vor Ablauf von 3 Jahren ab dem Datum der Erstzulassung durchgeführt werden. Die nächste Untersuchung muss vor Ablauf von 2 Jahren nach der ersten durchgeführt werden, und jede weitere dann jährlich (jedes Jahr). Diese Regelung ist in Art. 81 Abs. 6 des Straßenverkehrsgesetzes festgelegt.