1 PktBOffizielle Nummer: 6416
In welchem Fall müssen Sie eine zusätzliche Untersuchung des Pkw durchführen?

Beschreibung
Art. 81 Abs. 11 Punkt 1 des Straßenverkehrsgesetzes (GBl. von 2012, Pos. 1137)
Erklärung
Richtige Antwort: Nach der Überweisung durch eine Stelle der Straßenverkehrskontrolle.
Ein von einer Straßenverkehrskontrollbehörde zur Prüfung angewiesenes Fahrzeug kann einer zusätzlichen technischen Untersuchung unterzogen werden, wenn der begründete Verdacht besteht, dass die Verkehrssicherheit oder die Umweltschutzanforderungen verletzt werden. In einer solchen Situation kann es auch überprüft werden, wenn es an einem Verkehrsunfall beteiligt war, bei dem wichtige Bauteile der Karosserie, des Fahrgestells oder des Rahmens beschädigt wurden, oder wenn sein technischer Zustand auf eine Gefährdung der Verkehrssicherheit hindeutet.