1 PktBOffizielle Nummer: 6417

Was soll der Besitzer eines PkWs tun, wenn er eins der Nummernschilder verliert?

Was soll der Besitzer eines PkWs tun, wenn er eins der Nummernschilder verliert?

Beschreibung

Art. 73 Abs. 1 des Straßenverkehrsgesetzes (GBl. von 2012, Pos. 1137) § 12 Abs. 1 der Verordnung über die Zulassung und Kennzeichnung von Fahrzeugen (konsolidierte Fassung GBl. von 2007, Nr. 186, Pos. 1322)
Erklärung

Richtige Antwort: Einen Antrag auf Erteilung eines zugelassenen Duplikats des Nummernschilds stellen.

Ein Fahrzeug ohne Kennzeichen, wie auf dem Bild gezeigt, ist nicht für den Straßenverkehr zugelassen. Gemäß den Vorschriften des Straßenverkehrsgesetzes ist der Fahrzeughalter im Falle von Verlust oder Zerstörung des Kennzeichens verpflichtet, bei der Zulassungsstelle einen Antrag auf Ausstellung eines Duplikats zu stellen. Bis zum Erhalt und zur Anbringung eines neuen, legalen Kennzeichens ist das Fahren mit diesem Fahrzeug auf öffentlichen Straßen verboten.