1 PktB1Offizielle Nummer: 6422
Dürfen Sie ein Vierrad-Kraftfahrzeug (sog. Quad) führen, wenn Sie den Führerschein Klasse B1 besitzen, dessen Gültigkeit abgelaufen ist?

Beschreibung
Art. 3 Abs. 1 Punkt 1 des Gesetzes über Fahrzeugführer (GBl. von 2011, Nr. 30, Pos. 151, mit späteren Änderungen)
Erklärung
Richtige Antwort: Nein.
Nein, Sie sind nicht berechtigt, ein Fahrzeug zu führen, wenn die Gültigkeit der Fahrerlaubnis für die betreffende Klasse abgelaufen ist. Wie in Spalte 11 des gezeigten Führerscheins zu sehen ist, ist das Gültigkeitsdatum für die Klasse B1 am 18.01.2013 abgelaufen. Das Führen eines Fahrzeugs mit einem ungültigen Führerschein wird als Fahren ohne Fahrerlaubnis gewertet und stellt eine Ordnungswidrigkeit dar.