1 PktB1Offizielle Nummer: 6423

In welchem Fall müssen Sie eine zusätzliche Untersuchung des vierrädrigen Kraftfahrzeuges (sog. Quad) mit dem Eigengewicht 500 kg durchführen?

In welchem Fall müssen Sie eine zusätzliche Untersuchung des vierrädrigen Kraftfahrzeuges (sog. Quad) mit dem Eigengewicht 500 kg durchführen?

Beschreibung

Art. 81 Abs. 11 Punkt 1 des Straßenverkehrsgesetzes (Gesetzblatt von 2012, Pos. 1137)
Erklärung

Richtige Antwort: Nach der Überweisung durch eine Stelle der Straßenverkehrskontrolle.

Gemäß den Vorschriften unterliegt ein Fahrzeug (wie das auf dem Foto gezeigte Quad) einer zusätzlichen technischen Untersuchung, wenn es von einer Verkehrsüberwachungsbehörde dazu angewiesen wurde. Dies geschieht in der Regel bei begründetem Verdacht, dass der technische Zustand des Fahrzeugs die Sicherheit gefährdet oder Umweltschutzanforderungen verletzt. Dies ergibt sich unmittelbar aus Art. 81 Abs. 11 Punkt 1 des Straßenverkehrsgesetzes.