1 PktB1Offizielle Nummer: 6426

Bei welcher Blutalkoholkonzentration ist das Führen eines Kraftfahrzeugs mit dem Eigengewicht bis 550 kg verboten?

Bei welcher Blutalkoholkonzentration ist das Führen eines Kraftfahrzeugs mit dem Eigengewicht bis 550 kg verboten?

Beschreibung

Art. 46 Abs. 1 des Gesetzes über die Erziehung zur Nüchternheit und zur Bekämpfung des Alkoholismus (GBl. von 2002, Nr. 147, Pos. 1231, mit späteren Änderungen) Art. 45 Abs. 1 Punkt 1 des Straßenverkehrsgesetzes (GBl. von 2012, Pos. 1137)
Erklärung

Richtige Antwort: 0,2 ‰.

Nach polnischem Recht ist das Führen eines Fahrzeugs bereits ab einer Blutalkoholkonzentration von 0,2 Promille verboten. Art. 46 des Gesetzes über die Erziehung zur Nüchternheit unterscheidet zwei Zustände: den 'Zustand nach Alkoholkonsum' (von 0,2‰ bis 0,5‰), der eine Ordnungswidrigkeit darstellt, und den 'Zustand der Trunkenheit' (über 0,5‰), der eine Straftat ist. Bereits die unterste dieser Schwellen schließt die Möglichkeit aus, legal ein Fahrzeug zu führen.