1 PktB1Offizielle Nummer: 6427
Wo sind die periodischen Hauptuntersuchungen eines Kraftfahrzeugs mit dem Eigengewicht bis 550 kg durchzuführen

Beschreibung
Art. 83 Abs. 1 des Straßenverkehrsgesetzes (GBl. von 2012, Pos. 1137)
Erklärung
Richtige Antwort: In einer Grund- oder Bezirksprüfstelle für Kraftfahrzeuge.
Gemäß Art. 83 des Straßenverkehrsgesetzes werden technische Untersuchungen in zugelassenen Fahrzeugprüfstellen durchgeführt. Ein Fahrzeug mit einem Leergewicht von bis zu 550 kg hat ein zulässiges Gesamtgewicht (zGG) von unter 3,5 Tonnen, daher kann seine Untersuchung in einer Basis-Fahrzeugprüfstelle durchgeführt werden. Eine solche Untersuchung kann auch in einer Bezirks-Fahrzeugprüfstelle durchgeführt werden, die berechtigt ist, alle Fahrzeuge zu prüfen.