3 PktB,B1Offizielle Nummer: 6452
Gehört der Verbandkasten zur Pflichtausstattung jedes Kraftfahrzeugs?

Beschreibung
§ 11 der Verordnung des Ministers für Infrastruktur vom 31. Dezember 2002 über die technischen Bedingungen von Fahrzeugen und den Umfang ihrer notwendigen Ausstattung (GBl. von 2003, Nr. 32, Pos. 262, mit späteren Änderungen)
Erklärung
Richtige Antwort: Nein, aber es lohnt sich, ihn zu haben.
In Polen ist ein Verbandskasten für Personenkraftwagen keine Pflichtausstattung. Die Vorschriften (§ 11 der Verordnung über die technischen Bedingungen von Fahrzeugen) schreiben ihn u. a. für Busse, Taxis, Lastkraftwagen, die Personen befördern, und Fahrschulautos vor. Trotz fehlender gesetzlicher Verpflichtung für Pkw wird das Mitführen eines Verbandskastens aus Sicherheitsgründen dringend empfohlen.