3 PktB,B1Offizielle Nummer: 6453

Welches Verhalten gegenüber einem Unfallverletzten kann eine strafrechtliche Verantwortung nach sich ziehen?

Welches Verhalten gegenüber einem Unfallverletzten kann eine strafrechtliche Verantwortung nach sich ziehen?

Beschreibung

Art. 162 § 1 des Gesetzes vom 6. Juni 1997 - Strafgesetzbuch Art. 93 des Gesetzes vom 20. Mai 1971 - Ordnungswidrigkeitengesetz (GBl. 1971 Nr. 12 Pos. 114) Art. 44 Abs. 2 des Straßenverkehrsgesetzes (GBl. von 2012, Pos. 1137)
Erklärung

Richtige Antwort: Unterlassung jeder Hilfeleistung.

Die unterlassene Hilfeleistung für eine verletzte Person in einem Unfall, die sich in einer Lage befindet, die eine unmittelbare Gefahr für Leben oder schwere Körperverletzung darstellt, ist eine Straftat. Gemäß Art. 162 § 1 des Strafgesetzbuches wird dies mit einer Freiheitsstrafe von bis zu 3 Jahren bestraft. Die grundlegende Pflicht besteht darin, die Rettungsdienste (z. B. unter der Nummer 112) zu rufen und die Unfallstelle zu sichern, sofern dies keine Gefahr für einen selbst darstellt.