3 PktB,B1Offizielle Nummer: 6453
Welches Verhalten gegenüber einem Unfallverletzten kann eine strafrechtliche Verantwortung nach sich ziehen?

Erklärung
Richtige Antwort: Unterlassung jeder Hilfeleistung.
Die unterlassene Hilfeleistung für eine verletzte Person in einem Unfall, die sich in einer Lage befindet, die eine unmittelbare Gefahr für Leben oder schwere Körperverletzung darstellt, ist eine Straftat. Gemäß Art. 162 § 1 des Strafgesetzbuches wird dies mit einer Freiheitsstrafe von bis zu 3 Jahren bestraft. Die grundlegende Pflicht besteht darin, die Rettungsdienste (z. B. unter der Nummer 112) zu rufen und die Unfallstelle zu sichern, sofern dies keine Gefahr für einen selbst darstellt.