3 PktA,B,C,D,T,AM,A1,A2,B1,C1,D1Offizielle Nummer: 1153

Sie haben vor, links abzubiegen. Haben Sie die Pflicht, dem von rechts kommenden Fahrzeug die Vorfahrt zu geben?

Beschreibung

§ 43 Abs. 1 und 2 der Verordnung des Ministers für Infrastruktur sowie des Ministers für Inneres und Verwaltung vom 31. Juli 2002 über Verkehrszeichen und -signale (GBl. Nr. 170, Pos. 1393, mit spät. Änd.).
Erklärung

Richtige Antwort: Ja

Das rechts sichtbare Zeichen D-1 „Vorfahrtsstraße“ mit dem Zusatzschild T-6a zeigt an, dass der Verlauf der Vorfahrtsstraße nach rechts abbiegt. Dies bedeutet, dass sich das von rechts kommende Fahrzeug ebenfalls auf der Vorfahrtsstraße befindet. In einer gleichrangigen Situation (wenn beide Fahrzeuge auf der Vorfahrtsstraße sind) gilt die allgemeine Vorfahrtsregel „rechts vor links“, daher sind Sie verpflichtet, ihm Vorrang zu gewähren.