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Kreuzungen mit Vorfahrtsschildern

155 Fragen in dieser Kategorie

Kreuzungen mit Vorfahrtsschildern sind im polnischen Straßenverkehr die Regel. Das Vorfahrtsschild D-1 (gelbes Quadrat auf der Spitze stehend) kennzeichnet die Vorfahrtsstraße, während das Schild A-7 (umgekehrtes Dreieck) die Wartepflicht anzeigt. Die Schilder entsprechen optisch den deutschen Pendants, ihre Anwendung folgt jedoch teilweise anderen Konventionen.

Warum diese Kategorie für die Prüfung wichtig ist

Mit 3-5 Fragen pro Prüfungssatz gehört diese Kategorie zu den am stärksten gewichteten Bereichen. Die Fragen zeigen typischerweise komplexe Kreuzungssituationen mit mehreren Fahrzeugen und verlangen die korrekte Reihenfolge des Durchfahrens. Fehler in dieser Kategorie sind besonders schwerwiegend, da Vorfahrtsfehler die häufigste Unfallursache an Kreuzungen darstellen.

Häufige Fehler und Tipps

Achten Sie auf die Zusatztafel unter dem Vorfahrtsschild, die den Verlauf der Vorfahrtsstraße anzeigt — wer die Vorfahrtsstraße verlässt, muss blinken. Ein häufiger Fehler: Beim Linksabbiegen auf einer Vorfahrtsstraße muss dem Gegenverkehr auf derselben Vorfahrtsstraße Vorrang gewährt werden. Deutsche Fahrer sollten beachten, dass in Polen das Stopp-Schild (B-20) strikt die Haltelinie erfordert — ein bloßes Abbremsen genügt nicht. Merken Sie sich: Auf der Vorfahrtsstraße fahrende Fahrzeuge haben immer Vorrang, unabhängig von der Richtung.

3

Sie planen, links abzubiegen und das entgegenkommende Fahrzeug hat es vor, geradeaus zu fahren. Haben Sie die Vorfahrt vor ihm?

Art. 25 Abs. 1 des Gesetzes vom 20. Juni 1997 - Straßenverkehrsgesetz (GBl. von 2005, Nr. 108, Pos. 908, mit späteren Änderungen), in Verbindung mit § 1 Abs. 2 Pkt. 2 sowie § 21 Abs. 1 und 5 der Verordnung der Minister für Infrastruktur und für Inneres und Verwaltung vom 31. Juli 2002 über Verkehrszeichen und -signale (GBl. Nr. 170, Pos. 1393, mit späteren Änderungen)
A,B,C,D,T,AM,A1,A2,B1,C1,D1#770

B: Nein

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3

Sie haben es vor, links abzubiegen. Sind Sie dazu verpflichtet, allen Fahrzeugen, die sich auf der Kreuzung befinden, Vorfahrt zu geben?

Art. 25 Abs. 1 des Gesetzes vom 20. Juni 1997 - Straßenverkehrsgesetz (GBl. von 2005 Nr. 108, Pos. 908, mit späteren Änderungen), in Verbindung mit § 1 Abs. 2 Punkt 2 sowie § 21 Abs. 1 und 5 der Verordnung der Minister für Infrastruktur sowie Inneres und Verwaltung vom 31. Juli 2002 über Verkehrszeichen und -signale (GBl. Nr. 170, Pos. 1393, mit späteren Änderungen)
A,B,C,D,T,AM,A1,A2,B1,C1,D1#771

A: Ja

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3

Sie planen, geradeaus zu fahren und der Kraftradführer hat es vor, links abzubiegen. Haben Sie die Pflicht, ihm die Vorfahrt zu geben?

Art. 25 Abs. 1 des Gesetzes vom 20. Juni 1997 - Straßenverkehrsgesetz (GBl. von 2005 Nr. 108, Pos. 908, mit späteren Änderungen), in Verbindung mit § 1 Abs. 2 Punkt 2 und § 21 Abs. 5 der Verordnung der Minister für Infrastruktur sowie Inneres und Verwaltung vom 31. Juli 2002 über Verkehrszeichen und -signale (GBl. Nr. 170, Pos. 1393, mit späteren Änderungen)
A,B,C,D,T,AM,A1,A2,B1,C1,D1#773

A: Ja

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3

Sie planen, geradeaus zu fahren und das entgegenkommende Fahrzeug hat es vor, links abzubiegen. Haben Sie die Vorfahrt vor ihm?

Art. 25 Abs. 1 des Gesetzes vom 20. Juni 1997 - Straßenverkehrsgesetz (GBl. von 2005 Nr. 108, Pos. 908, mit späteren Änderungen), in Verbindung mit § 1 Abs. 2 Punkt 2 und § 21 Abs. 5 der Verordnung der Minister für Infrastruktur sowie Inneres und Verwaltung vom 31. Juli 2002 über Verkehrszeichen und -signale (GBl. Nr. 170, Pos. 1393, mit späteren Änderungen)
A,B,C,D,T,AM,A1,A2,B1,C1,D1#774

B: Nein

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3

Sie möchten links abbiegen. Sollen Sie dem von rechts kommenden Fahrzeug die Vorfahrt geben?

Art. 5 und 25 Abs. 1 des Gesetzes vom 20. Juni 1997 - Straßenverkehrsgesetz (GBl. von 2005, Nr. 108, Pos. 908, m. spät. Ä.), in Verbindung mit § 43 Abs. 1 und 2 der Verordnung der Minister für Infrastruktur und für Innere Angelegenheiten und Verwaltung vom 31. Juli 2002 über Verkehrszeichen und -signale (GBl. Nr. 170, Pos. 1393, m. spät. Ä.)
A,B,C,D,T,AM,A1,A2,B1,C1,D1#941

B: Nein

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3

Sie haben vor, geradeaus zu fahren. Haben Sie die Pflicht, dem von rechts kommenden Fahrzeug den Vorrang zu geben?

Art. 5 und 25 Abs. 1 des Gesetzes vom 20. Juni 1997 - Straßenverkehrsgesetz (GBl. von 2005 Nr. 108, Pos. 908, mit späteren Änderungen), in Verbindung mit § 43 Abs. 1 und 2 der Verordnung der Minister für Infrastruktur sowie Inneres und Verwaltung vom 31. Juli 2002 über Verkehrszeichen und -signale (GBl. Nr. 170, Pos. 1393, mit späteren Änderungen)
A,B,C,D,T,AM,A1,A2,B1,C1,D1#942

A: Ja

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3

Sie haben vor, geradeaus zu fahren. Haben Sie die Vorfahrt vor dem Kraftradfahrer?

Art. 5 und 25 Abs. 1 des Gesetzes vom 20. Juni 1997 - Straßenverkehrsgesetz (GBl. von 2005 Nr. 108, Pos. 908, mit späteren Änderungen), in Verbindung mit § 1 Abs. 2 Punkt 2 und § 21 Abs. 5 der Verordnung der Minister für Infrastruktur sowie Inneres und Verwaltung vom 31. Juli 2002 über Verkehrszeichen und -signale (GBl. Nr. 170, Pos. 1393, mit späteren Änderungen)
A,B,C,D,T,AM,A1,A2,B1,C1,D1#947

B: Nein

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3

Haben Sie in dieser Situation die Pflicht, dem von links angefahren kommenden Fahrzeug, die Vorfahrt zu geben?

§ 36 Abs. 2 der Verordnung des Ministers für Infrastruktur sowie des Ministers für Inneres und Verwaltung vom 31. Juli 2002 über Verkehrszeichen und -signale (GBl. Nr. 170, Pos. 1393, mit spät. Änd.).
A,B,C,D,T,AM,A1,A2,B1,C1,D1#1107

A: Ja

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3

Haben Sie die Vorfahrt vor dem von links kommenden Fahrzeug?

§ 36 Abs. 2 der Verordnung des Ministers für Infrastruktur sowie des Ministers für Inneres und Verwaltung vom 31. Juli 2002 über Verkehrszeichen und -signale (GBl. Nr. 170, Pos. 1393, mit spät. Änd.).
A,B,C,D,T,AM,A1,A2,B1,C1,D1#1143

B: Nein

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3

Sie haben vor, geradeaus zu fahren und der Straßenbahnführer plant, links abzubiegen. HabenSie die Vorfahrt vor der Straßenbahn?

Art. 25 Abs. 2 des Gesetzes vom 20. Juni 1997 - Straßenverkehrsgesetz (GBl. von 2005 Nr. 108, Pos. 908, mit spät. Änd.), in Verb. mit § 43 Abs. 1 der Verordnung des Ministers für Infrastruktur sowie des Ministers für Inneres und Verwaltung vom 31. Juli 2002 über Verkehrszeichen und -signale (GBl. Nr. 170, Pos. 1393, mit spät. Änd.).
A,B,C,D,T,AM,A1,A2,B1,C1,D1#1148

B: Nein

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3

Sie haben vor, links abzubiegen. Haben Sie die Pflicht, dem von rechts kommenden Fahrzeug die Vorfahrt zu geben?

§ 43 Abs. 1 und 2 der Verordnung des Ministers für Infrastruktur sowie des Ministers für Inneres und Verwaltung vom 31. Juli 2002 über Verkehrszeichen und -signale (GBl. Nr. 170, Pos. 1393, mit spät. Änd.).
A,B,C,D,T,AM,A1,A2,B1,C1,D1#1153

A: Ja

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3

Sie haben vor, geradeaus zu fahren. Haben Sie die Pflicht, dem von links kommenden Fahrzeug die Vorfahrt zu geben?

Art. 5 Abs. 1 des Gesetzes vom 20. Juni 1997 - Straßenverkehrsgesetz (GBl. von 2005 Nr. 108, Pos. 908, mit spät. Änd.), in Verb. mit § 36 Abs. 2 der Verordnung des Ministers für Infrastruktur sowie des Ministers für Inneres und Verwaltung vom 31. Juli 2002 über Verkehrszeichen und -signale (GBl. Nr. 170, Pos. 1393, mit spät. Änd.).
A,B,C,D,T,AM,A1,A2,B1,C1,D1#1163

A: Ja

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3

Sie haben vor, rechts abzubiegen. Haben Sie die Pflicht, dem von links kommenden Fahrzeug die Vorfahrt zu geben?

Art. 25 Abs. 1 des Gesetzes vom 20. Juni 1997 - Straßenverkehrsgesetz (GBl. von 2005, Nr. 108, Pos. 908, mit späteren Änderungen), in Verbindung mit § 98 Abs. 6 und § 21 Abs. 1 Pkt. 2 der Verordnung der Minister für Infrastruktur sowie für Inneres und Verwaltung vom 31. Juli 2002 über Verkehrszeichen und -signale (GBl. Nr. 170, Pos. 1393, mit späteren Änderungen)
A,B,C,D,T,AM,A1,A2,B1,C1,D1#1171

A: Ja

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3

Sie haben vor, geradeaus zu fahren. Haben Sie die Pflicht, dem von rechts kommenden Fahrzeug die Vorfahrt zu geben?

§ 98 Abs. 6 und § 43 Abs. 1 der Verordnung des Ministers für Infrastruktur sowie des Ministers für Inneres und Verwaltung vom 31. Juli 2002 über Verkehrszeichen und -signale (GBl. Nr. 170, Pos. 1393, mit spät. Änd.).
A,B,C,D,T,AM,A1,A2,B1,C1,D1#1172

B: Nein

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3

Haben Sie in der dargestellten Situation vor dem wendenden Fahrzeug die Vorfahrt?

§ 98 Abs. 6 und § 5 Abs. 5 der Verordnung des Ministers für Infrastruktur sowie des Ministers für Inneres und Verwaltung vom 31. Juli 2002 über Verkehrszeichen und -signale (GBl. Nr. 170, Pos. 1393, mit spät. Änd.).
A,B,C,D,T,AM,A1,A2,B1,C1,D1#1178

B: Nein

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3

Haben Sie in dieser Situation die Vorfahrt vor dem Fahrzeug, das geradeaus die Kreuzung überquert?

Art. 25 Abs. 1 des Gesetzes vom 20. Juni 1997 - Straßenverkehrsgesetz (GBl. von 2005 Nr. 108, Pos. 908, mit spät. Änd.).
A,B,C,D,T,AM,A1,A2,B1,C1,D1#1179

B: Nein

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3

Sie haben vor, links abzubiegen. Haben Sie die Vorfahrt vor dem Motorrad?

§ 5 Abs. 2 Pkt. 1 der Verordnung der Minister für Infrastruktur sowie für Inneres und Verwaltung vom 31. Juli 2002 über Verkehrszeichen und -signale (GBl. Nr. 170, Pos. 1393 mit Änd.)
A,B,T,AM,A1,A2,B1#2934

A: Ja

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3

Sie haben es vor, rechts abzubiegen. Haben Sie vor dem links abbiegenden Motorradfahrer Vorfahrt?

Art. 25 Abs. 1 des Gesetzes vom 20. Juni 1997 – Straßenverkehrsgesetz (GBl. von 2005, Nr. 108, Pos. 908, mit späteren Änderungen) in Verbindung mit § 1 Abs. 2 Punkt 2 sowie § 5 Abs. 5 und 7 der Verordnung des Ministers für Infrastruktur sowie des Ministers für Inneres und Verwaltung vom 31. Juli 2002 über Verkehrszeichen und Signale (GBl. Nr. 170, Pos. 1393, mit späteren Änderungen)
A,B,C,D,T,AM,A1,A2,B1,C1,D1#3444

B: Nein

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3

Sie haben vor, links abzubiegen. Haben Sie die Pflicht, dem von rechts angefahren kommenden Fahrzeug die Vorfahrt zu geben?

Art. 25 Abs. 1 des Gesetzes vom 20. Juni 1997 – Straßenverkehrsgesetz (GBl. von 2012, Pos. 1137, mit späteren Änderungen) in Verbindung mit § 1 Abs. 2 Punkt 1 sowie § 43 Abs. 1 und 2 der Verordnung des Ministers für Infrastruktur sowie des Ministers für Inneres und Verwaltung vom 31. Juli 2002 über Verkehrszeichen und Signale (GBl. Nr. 170, Pos. 1393, mit späteren Änderungen)
A,B,C,D,T,AM,A1,A2,B1,C1,D1#3456

A: Ja

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3

Sie haben vor, geradeaus zu fahren. Haben Sie die Vorfahrt vor dem von rechts kommenden Fahrzeug?

Art. 25 Abs. 1 des Gesetzes vom 20. Juni 1997 - Straßenverkehrsgesetz (GBl. von 2012, Pos. 1137, mit späteren Änderungen), in Verbindung mit § 1 Abs. 2 Punkt 2 und § 21 Abs. 1 und 5 der Verordnung der Minister für Infrastruktur sowie für Inneres und Verwaltung vom 31. Juli 2002 über Verkehrszeichen und -signale (GBl. Nr. 170, Pos. 1393, mit späteren Änderungen)
A,B,C,D,T,AM,A1,A2,B1,C1,D1#3466

B: Nein

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3

Sie haben vor, links abzubiegen. Haben Sie die Vorfahrt vor dem von rechts kommenden Fahrzeug?

Art. 5 und 25 Abs. 1 des Gesetzes vom 20. Juni 1997 – Straßenverkehrsgesetz (GBl. von 2012, Pos. 1137, mit späteren Änderungen) in Verbindung mit § 43 Abs. 1 und 2 der Verordnung des Ministers für Infrastruktur sowie des Ministers für Inneres und Verwaltung vom 31. Juli 2002 über Verkehrszeichen und Signale (GBl. Nr. 170, Pos. 1393, mit späteren Änderungen)
A,B,C,D,T,AM,A1,A2,B1,C1,D1#3467

A: Ja

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3

Sie haben vor, schräg links abzubiegen. Haben Sie die Vorfahrt vor dem von rechts kommenden Fahrzeug?

Art. 5 und 25 Abs. 1 des Gesetzes vom 20. Juni 1997 – Straßenverkehrsgesetz (GBl. von 2012, Pos. 1137, mit späteren Änderungen) in Verbindung mit § 43 Abs. 1 und 2 der Verordnung des Ministers für Infrastruktur sowie des Ministers für Inneres und Verwaltung vom 31. Juli 2002 über Verkehrszeichen und Signale (GBl. Nr. 170, Pos. 1393, mit späteren Änderungen)
A,B,C,D,T,AM,A1,A2,B1,C1,D1#3526

B: Nein

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3

Sie haben vor, links abzubiegen. Haben Sie die Pflicht, dem von rechts kommenden Fahrzeug den Vorrang zu lassen?

Art. 5 und 25 Abs. 1 des Gesetzes vom 20. Juni 1997 – Straßenverkehrsgesetz (GBl. von 2012, Pos. 1137, mit späteren Änderungen) in Verbindung mit § 43 Abs. 1 und 2 der Verordnung des Ministers für Infrastruktur sowie des Ministers für Inneres und Verwaltung vom 31. Juli 2002 über Verkehrszeichen und Signale (GBl. Nr. 170, Pos. 1393, mit späteren Änderungen)
A,B,C,D,T,AM,A1,A2,B1,C1,D1#3527

A: Ja

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3

Sie haben vor, links abzubiegen. Haben Sie die Vorfahrt vor dem von links kommenden Fahrzeug?

Art. 5 und 25 Abs. 1 des Gesetzes vom 20. Juni 1997 - Straßenverkehrsgesetz (GBl. von 2012, Pos. 1137, mit späteren Änderungen), in Verbindung mit § 43 Abs. 1 und 2 der Verordnung der Minister für Infrastruktur sowie für Inneres und Verwaltung vom 31. Juli 2002 über Verkehrszeichen und -signale (GBl. Nr. 170, Pos. 1393, mit späteren Änderungen)
A,B,C,D,T,AM,A1,A2,B1,C1,D1#3528

A: Ja

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3

Sie haben vor, geradeaus zu fahren. Sind Sie dazu verpflichtet, dem von rechts kommenden Fahrzeug Vorfahrt zu geben?

Art. 5 und Art. 25 Abs. 1 des Gesetzes vom 20. Juni 1997 – Straßenverkehrsgesetz (GBl. von 2012, Pos. 1137, mit späteren Änderungen) in Verbindung mit § 1 Abs. 2 und § 43 Abs. 1 und 2 der Verordnung des Ministers für Infrastruktur sowie des Ministers für Inneres und Verwaltung vom 31. Juli 2002 über Verkehrszeichen und Signale (GBl. Nr. 170, Pos. 1393, mit späteren Änderungen).
A,B,C,D,T,AM,A1,A2,B1,C1,D1#3549

A: Ja

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3

Haben Sie in der dargestellten Situation beim Abbiegen nach links die Pflicht, dem Kraftradfahrer die Vorfahrt zu gewähren?

Art. 5 und Art. 25 Abs. 1 des Gesetzes vom 20. Juni 1997 – Straßenverkehrsgesetz (GBl. von 2012, Pos. 1137, mit späteren Änderungen) in Verbindung mit § 43 Abs. 1 und 2 der Verordnung des Ministers für Infrastruktur sowie des Ministers für Inneres und Verwaltung vom 31. Juli 2002 über Verkehrszeichen und Signale (GBl. Nr. 170, Pos. 1393, mit späteren Änderungen).
A,B,C,D,T,AM,A1,A2,B1,C1,D1#3550

B: Nein

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3

Sie biegen links ab und der Fahrzeugführer hat es vor, geradeaus zu fahren. Haben Sie vor ihm die Vorfahrt?

Art. 5 und Art. 25 Abs. 1 des Gesetzes vom 20. Juni 1997 – Straßenverkehrsgesetz (GBl. von 2012, Pos. 1137, mit späteren Änderungen) in Verbindung mit § 43 Abs. 1 und 2 der Verordnung des Ministers für Infrastruktur sowie des Ministers für Inneres und Verwaltung vom 31. Juli 2002 über Verkehrszeichen und Signale (GBl. Nr. 170, Pos. 1393, mit späteren Änderungen).
A,B,C,D,T,AM,A1,A2,B1,C1,D1#3551

A: Ja

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3

Sie haben vor, rechts abzubiegen. Haben Sie die Pflicht, dem von links kommenden Fahrzeug die Vorfahrt zu geben?

Art. 5 und Art. 25 Abs. 1 des Gesetzes vom 20. Juni 1997 – Straßenverkehrsgesetz (Dz. U. von 2012, Pos. 1137, mit späteren Änderungen), in Verbindung mit § 1 Abs. 2 und § 43 Abs. 1 und 2 der Verordnung der Minister für Infrastruktur sowie Inneres und Verwaltung vom 31. Juli 2002 über Verkehrszeichen und -signale (Dz. U. Nr. 170, Pos. 1393, mit späteren Änderungen).
A,B,C,D,T,AM,A1,A2,B1,C1,D1#3553

B: Nein

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3

Sie haben vor, links abzubiegen. Haben Sie die Pflicht, dem Kraftradfahrer die Vorfahrt zu geben?

Art. 5 und Art. 25 Abs. 1 des Gesetzes vom 20. Juni 1997 – Straßenverkehrsgesetz (Dz. U. von 2012, Pos. 1137, mit späteren Änderungen), in Verbindung mit § 1 Abs. 2 Punkt 1 und § 43 Abs. 1 und 2 der Verordnung der Minister für Infrastruktur sowie Inneres und Verwaltung vom 31. Juli 2002 über Verkehrszeichen und -signale (Dz. U. Nr. 170, Pos. 1393, mit späteren Änderungen).
A,B,C,D,T,AM,A1,A2,B1,C1,D1#3554

A: Ja

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3

Sie haben vor, links abzubiegen. Haben Sie vor dem aus der entgegengesetzten Richtung kommenden Fahrzeug die Vorfahrt?

Art. 5 und Art. 25 Abs. 1 des Gesetzes vom 20. Juni 1997 – Straßenverkehrsgesetz (Dz. U. von 2012, Pos. 1137, mit späteren Änderungen), in Verbindung mit § 1 Abs. 2 Punkt 1 und § 43 Abs. 1 und 2 der Verordnung der Minister für Infrastruktur sowie Inneres und Verwaltung vom 31. Juli 2002 über Verkehrszeichen und -signale (Dz. U. Nr. 170, Pos. 1393, mit späteren Änderungen).
A,B,C,D,T,AM,A1,A2,B1,C1,D1#3556

A: Ja

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3

Sie planen, links abzubiegen und das entgegenkommende Fahrzeug hat es vor rechts abzubiegen. Haben Sie die Pflicht, ihm die Vorfahrt zu geben?

Art. 5 und Art. 25 Abs. 1 des Gesetzes vom 20. Juni 1997, Straßenverkehrsgesetz (GBl. von 2012, Pos. 1137, in der geänderten Fassung), in Verbindung mit § 1 Abs. 2 und § 43 Abs. 1 und 2 der Verordnung der Minister für Infrastruktur sowie für Innere Angelegenheiten und Verwaltung vom 31. Juli 2002 über Verkehrszeichen und -signale (GBl. Nr. 170, Pos. 1393, in der geänderten Fassung).
A,B,C,D,T,AM,A1,A2,B1,C1,D1#3557

B: Nein

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3

Sie haben vor, geradeaus zu fahren. Sind Sie dazu verpflichtet, dem Kraftradfahrer, der links abbiegt, Vorfahrt zu geben?

Art. 5 und Art. 25 Abs. 1 des Gesetzes vom 20. Juni 1997 – Straßenverkehrsgesetz (Dz. U. von 2012, Pos. 1137, mit späteren Änderungen), in Verbindung mit § 5 Abs. 5 der Verordnung der Minister für Infrastruktur sowie Inneres und Verwaltung vom 31. Juli 2002 über Verkehrszeichen und -signale (Dz. U. Nr. 170, Pos. 1393, mit späteren Änderungen).
A,B,C,D,T,AM,A1,A2,B1,C1,D1#3562

B: Nein

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3

Sie biegen rechts ab und der Entgegenkommende hat es vor, links abzubiegen. Haben Sie vor ihm die Vorfahrt?

Art. 5 und Art. 25 Abs. 1 des Gesetzes vom 20. Juni 1997 – Straßenverkehrsgesetz (GBl. von 2012, Pos. 1137, mit späteren Änderungen), in Verbindung mit § 5 Abs. 2 Punkt 1 der Verordnung der Minister für Infrastruktur und für Inneres und Verwaltung vom 31. Juli 2002 über Verkehrszeichen und -signale (GBl. Nr. 170, Pos. 1393, mit späteren Änderungen).
A,B,C,D,T,AM,A1,A2,B1,C1,D1#3585

A: Ja

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3

Der Führer des entgegenkommenden Fahrzeuges hat es vor, links abzubiegen. Haben Sie die Pflicht, ihm die Vorfahrt zu geben?

Art. 5 und Art. 25 Abs. 1 des Gesetzes vom 20. Juni 1997 – Straßenverkehrsgesetz (Dz. U. von 2012, Pos. 1137, mit späteren Änderungen), in Verbindung mit § 1 Abs. 2 Punkt 2 und § 21 Abs. 1 und 5 der Verordnung der Minister für Infrastruktur sowie Inneres und Verwaltung vom 31. Juli 2002 über Verkehrszeichen und -signale (Dz. U. Nr. 170, Pos. 1393, mit späteren Änderungen).
A,B,C,D,T,AM,A1,A2,B1,C1,D1#3635

A: Ja

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3

Sie planen geradeaus zu fahren und der Kraftradfahrer hat vor, links abzubiegen. Haben Sie die Pflicht, ihm die Vorfahrt zu geben?

Art. 25 Abs. 1 des Gesetzes vom 20. Juni 1997 – Straßenverkehrsgesetz (Dz.U. von 2005, Nr. 108, Pos. 908, mit späteren Änderungen), in Verbindung mit § 1 Abs. 2 Punkt 2 und § 21 Abs. 5 der Verordnung der Minister für Infrastruktur sowie Inneres und Verwaltung vom 31. Juli 2002 über Verkehrszeichen und -signale (Dz.U. Nr. 170, Pos. 1393, mit späteren Änderungen).
A,B,C,D,T,AM,A1,A2,B1,C1,D1#3756

A: Ja

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3

Sie haben es vor, geradeaus zu fahren. Haben Sie die Vorfahrt vor dem rechts kommenden Fahrzeug?

Art. 5 und Art. 25 Abs. 1 des Gesetzes vom 20. Juni 1997 – Straßenverkehrsgesetz (Dz. U. von 2012, Pos. 1137, mit späteren Änderungen), in Verbindung mit § 1 Abs. 2 Punkt 1 und § 43 Abs. 1 und 2 der Verordnung der Minister für Infrastruktur sowie Inneres und Verwaltung vom 31. Juli 2002 über Verkehrszeichen und -signale (Dz. U. Nr. 170, Pos. 1393, mit späteren Änderungen).
A,B,C,D,T,AM,A1,A2,B1,C1,D1#3828

B: Nein

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3

Sie planen geradeaus zu fahren und der Motorradfahrer hat es vor links abzubiegen. Sind Sie dazu verpflchtet, ihm Vorfahrt zu geben?

Art. 5 und Art. 25 Abs. 1 des Gesetzes vom 20. Juni 1997 - Straßenverkehrsordnung (GBl. von 2012, Pos. 1137, mit spät. Änd.) in Verbindung mit § 1 Abs. 2 Punkt 2 und § 5 Abs. 5 und 7 der Verordnung der Minister für Infrastruktur sowie für Inneres und Verwaltung vom 31. Juli 2002 über Verkehrszeichen und -signale (GBl. Nr. 170, Pos. 1393, mit spät. Änd.).
A,B,C,D,T,AM,A1,A2,B1,C1,D1#4345

A: Ja

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3

Sie möchten rechts abbiegen und der Busfahrer möchte links abbiegen. Hast du die Vorfahrt vor ihm?

Art. 5 und Art. 25 Abs. 1 des Gesetzes vom 20. Juni 1997 – Straßenverkehrsgesetz (GBl. von 2012, Pos. 1137, m. spät. Änd.), in Verbindung mit § 1 Abs. 2 Punkt 2 und § 21 Abs. 1 und 5 der Verordnung der Minister für Infrastruktur sowie für Innere Angelegenheiten und Verwaltung vom 31. Juli 2002 über Verkehrszeichen und -signale (GBl. Nr. 170, Pos. 1393, m. spät. Änd.).
B#4348

B: Nein

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3

Haben Sie in der dargestellten Situation die Vorfahrt vor dem von links kommenden Fahrzeug?

Art. 5 des Gesetzes vom 20. Juni 1997 – Straßenverkehrsgesetz (GBl. von 2012, Pos. 1137, m. spät. Änd.) sowie § 36 Abs. 2 der Verordnung der Minister für Infrastruktur sowie für Innere Angelegenheiten und Verwaltung vom 31. Juli 2002 über Verkehrszeichen und -signale (GBl. Nr. 170, Pos. 1393, m. spät. Änd.).
A,B,C,D,T,AM,A1,A2,B1,C1,D1#4358

B: Nein

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3

Sie möchten links abbiegen und das von der rechten Seite kommende Fahrzeug plant, geradeaus zu fahren. Haben Sie Vorfahrt vor ihm?

Art. 5 und 25 Abs. 1 des Gesetzes vom 20. Juni 1997 - Straßenverkehrsordnung (GBl. von 2012, Pos. 1137, mit spät. Änd., in Verb. mit § 1 Abs. 2 Punkt 2 und § 21 Abs. 5 der Verordnung der Minister für Infrastruktur sowie für Inneres und Verwaltung vom 31. Juli 2002 über Verkehrszeichen und -signale (GBl. Nr. 170, Pos. 1393, mit spät. Änd.)
A,B,C,D,T,AM,A1,A2,B1,C1,D1#4413

B: Nein

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3

Sie möchten rechts abbiegen. Sollen Sie dem von links kommenden Fahrzeug die Vorfahrt geben?

Art. 5 des Gesetzes vom 20. Juni 1997 - Straßenverkehrsordnung (GBl. von 2012, Pos. 1137, mit spät. Änd.) und § 36 Abs. 2 der Verordnung der Minister für Infrastruktur sowie für Inneres und Verwaltung vom 31. Juli 2002 über Verkehrszeichen und -signale (GBl. Nr. 170, Pos. 1393, mit spät. Änd.).
A,B,C,D,T,AM,A1,A2,B1,C1,D1#4458

A: Ja

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3

Sie biegen rechts ab und der entgegenkommende Fahrer möchte links abbiegen. Haben Sie die Vorfahrt vor ihm?

Art. 5 und Art. 25 Abs. 1 des Gesetzes vom 20. Juni 1997, Straßenverkehrsgesetz (GBl. von 2012, Pos. 1137, mit Änderungen), in Verbindung mit § 5 Abs. 2 Pkt. 1 der Verordnung der Minister für Infrastruktur sowie für Innere Angelegenheiten und Verwaltung vom 31. Juli 2002 über Verkehrszeichen und -signale (GBl. Nr. 170, Pos. 1393, mit Änderungen).
A,B,C,D,T,AM,A1,A2,B1,C1,D1#4475

A: Ja

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3

Sollen Sie in dieser Situation dem Einsatzfahrzeug mit Blaulicht und Schallsignal die Durchfahrt ermöglichen?

Art. 2 Punkt 38 und Art. 9 des Gesetzes vom 20. Juni 1997 Straßenverkehrsgesetz (GBl. [Dz. U.] von 2012, Pos. 1137, mit späteren Änderungen)
A,B,C,D,T,AM,A1,A2,B1,C1,D1#6105

A: Ja

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3

Haben Sie an dieser Kreuzung die Vorfahrt vor dem von links kommenden Fahrzeug?

Art. 5 Abs. 1 des Straßenverkehrsgesetzes (GBl. [Dz. U.] von 2012, Pos. 1137) § 5 Abs. 5 und 7 in Verbindung mit § 1 Abs. 2, sowie § 2 Abs. 5 der Verordnung über Verkehrszeichen und -signale (GBl. [Dz. U.] von 2002, Nr. 170, Pos. 1393, mit späteren Änderungen)
A,B,C,D,T,AM,A1,A2,B1,C1,D1#6106

B: Nein

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3

Haben Sie in dieser Situation die Vorfahrt vor dem von rechts kommenden Fahrzeug?

Art. 5 Abs. 1 des Straßenverkehrsgesetzes (Gesetzblatt von 2012, Pos. 1137) § 36 Abs. 2 der Verordnung über Verkehrszeichen und -signale (Gesetzblatt von 2002, Nr. 170, Pos. 1393, mit spät. Änd.)
A,B,C,D,T,AM,A1,A2,B1,C1,D1#6108

A: Ja

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3

Haben Sie die die Vorfahrt vor dem von links kommenden Fahrzeug, wenn Sie an dieser Kreuzung geradeaus fahren?

Art. 25 Abs. 1 und Art. 5 Abs. 1 des Straßenverkehrsgesetzes (GBl. [Dz. U.] von 2012, Pos. 1137) § 43 Abs. 1 und 2 der Verordnung über Verkehrszeichen und -signale (GBl. [Dz. U.] von 2002, Nr. 170, Pos. 1393, mit späteren Änderungen)
A,B,C,D,T,AM,A1,A2,B1,C1,D1#6109

A: Ja

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3

Haben Sie die die Vorfahrt vor dem entgegenkommenden Fahrzeug, wenn Sie nach rechts abbiegen?

Art. 5 Abs. 1 des Straßenverkehrsgesetzes (Gesetzblatt von 2012, Pos. 1137) § 5 Abs. 5 und 7 in Verbindung mit § 1 Abs. 2 sowie § 2 Abs. 5 der Verordnung über Verkehrszeichen und -signale (Gesetzblatt von 2002, Nr. 170, Pos. 1393, mit spät. Änd.)
A,B,C,D,T,AM,A1,A2,B1,C1,D1#6110

B: Nein

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3

Haben Sie in dieser Situation beim Abbiegen nach links die Vorfahrt vor dem von rechts kommenden Fahrzeug?

Art. 5 Abs. 1 des Straßenverkehrsgesetzes (GBl. [Dz. U.] von 2012, Pos. 1137) § 43 Abs. 1 und 2, in Verbindung mit § 1 Abs. 2, § 2 Abs. 5 der Verordnung über Verkehrszeichen und -signale (GBl. [Dz. U.] von 2002, Nr. 170, Pos. 1393, mit späteren Änderungen)
A,B,C,D,T,AM,A1,A2,B1,C1,D1#6111

A: Ja

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3

Haben Sie in dieser Situation die Vorfahrt vor dem von rechts kommenden Fahrzeug, wenn Sie geradeaus fahren?

Art. 5 Abs. 1 des Straßenverkehrsgesetzes (Gesetzblatt von 2012, Pos. 1137) § 5 Abs. 2 Punkt 1 der Verordnung über Verkehrszeichen und -signale (Gesetzblatt von 2002, Nr. 170, Pos. 1393, mit spät. Änd.)
A,B,C,D,T,AM,A1,A2,B1,C1,D1#6112

A: Ja

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3

Haben Sie in dieser Situation die Vorfahrt vor dem von rechts kommenden Fahrzeug, wenn Sie geradeaus fahren?

Art. 5 Abs. 1 des Straßenverkehrsgesetzes (Gesetzblatt von 2012, Pos. 1137) § 43 Abs. 1 in Verbindung mit § 1 Abs. 2 Punkt 1 der Verordnung über Verkehrszeichen und -signale (Gesetzblatt von 2002, Nr. 170, Pos. 1393, mit spät. Änd.)
A,B,C,D,T,AM,A1,A2,B1,C1,D1#6113

A: Ja

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3

Haben Sie die Vorfahrt vor dem von links kommenden Fahrzeug, wenn Sie geradeaus fahren?

Art. 5 Abs. 1 des Straßenverkehrsgesetzes (GBl. [Dz. U.] von 2012, Pos. 1137) § 43 Abs. 1 und 2 der Verordnung über Verkehrszeichen und -signale (GBl. [Dz. U.] von 2002, Nr. 170, Pos. 1393, mit späteren Änderungen)
A,B,C,D,T,AM,A1,A2,B1,C1,D1#6114

A: Ja

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3

Haben Sie beim Abbiegen nach links die Vorfahrt vor dem entgegenkommenden Fahrzeug?

Art. 5 Abs. 1 i.V.m. Art. 25 Abs. 1 des Straßenverkehrsgesetzes (Gesetzblatt von 2012, Pos. 1137) § 5 Abs. 5 und 7 in Verbindung mit § 1 Abs. 2 und § 2 Abs. 5 der Verordnung über Verkehrszeichen und -signale (Gesetzblatt von 2002, Nr. 170, Pos. 1393, mit spät. Änd.)
A,B,C,D,T,AM,A1,A2,B1,C1,D1#6115

B: Nein

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3

Haben Sie die Vorfahrt vor dem entgegenkommenden Fahrzeug, das links abbiegt, wenn Sie geradeaus fahren?

Art. 5 Abs. 1 und Art. 25 Abs. 1 des Straßenverkehrsgesetzes (GBl. [Dz. U.] von 2012, Pos. 1137)
A,B,C,D,T,AM,A1,A2,B1,C1,D1#6117

A: Ja

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3

Haben Sie beim Abbiegen nach rechts die Vorfahrt vor dem entgegenkommenden Fahrzeug?

Art. 5 Abs. 1 des Straßenverkehrsgesetzes (Gesetzblatt von 2012, Pos. 1137) § 5 Abs. 5 und 7 in Verbindung mit § 1 Abs. 2 und § 2 Abs. 5 der Verordnung über Verkehrszeichen und -signale (Gesetzblatt von 2002, Nr. 170, Pos. 1393, mit spät. Änd.)
A,B,C,D,T,AM,A1,A2,B1,C1,D1#6118

B: Nein

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3

Sind Sie in dieser Situation verpflichtet, dem entgegenkommenden Fahrzeug die Vorfahrt zu gewähren?

Art. 5 Abs. 1 des Straßenverkehrsgesetzes (Gesetzblatt von 2012, Pos. 1137) § 5 Abs. 5 und 7 in Verbindung mit § 1 Abs. 2 sowie § 2 Abs. 5 der Verordnung über Verkehrszeichen und -signale (Gesetzblatt von 2002, Nr. 170, Pos. 1393, mit spät. Änd.)
A,B,C,D,T,AM,A1,A2,B1,C1,D1#6119

A: Ja

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3

Haben Sie in dieser Situation Vorfahrt vor der Straßenbahn?

Art. 5 Abs. 1, Art. 25 Abs. 1 und 2 des Straßenverkehrsgesetzes (Gesetzblatt von 2012, Pos. 1137 mit späteren Änderungen) sowie § 1 Abs. 2 Punkt 2, § 5 Abs. 5, § 89 Abs. 2 der Verordnung der Minister für Infrastruktur sowie für Inneres und Verwaltung vom 31. Juli 2002 über Verkehrszeichen und -signale (Gesetzblatt Nr. 170, Pos. 1393 mit späteren Änderungen)
A,B,C,D,T,AM,A1,A2,B1,C1,D1#7140

B: Nein

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3

Sollen Sie in dieser Situation der Straßenbahn die Vorfahrt gewähren?

Art. 5 Abs. 1, Art. 25 Abs. 1 und 2 des Straßenverkehrsgesetzes (Gesetzblatt von 2012, Pos. 1137 mit späteren Änderungen) sowie § 1 Abs. 2 Punkt 2, § 5 Abs. 5, § 89 Abs. 2 der Verordnung der Minister für Infrastruktur sowie für Inneres und Verwaltung vom 31. Juli 2002 über Verkehrszeichen und -signale (Gesetzblatt Nr. 170, Pos. 1393 mit späteren Änderungen)
A,B,C,D,T,AM,A1,A2,B1,C1,D1#7141

A: Ja

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3

Sollten Sie beim Abbiegen nach links dem entgegenkommenden Fahrzeug die Vorfahrt gewähren?

Art. 5 Abs. 1, Art. 25 Abs. 1 und 2 des Straßenverkehrsgesetzes sowie § 1 Abs. 2 Punkt 1, § 2 Abs. 5, § 43 Abs. 2 der Verordnung über Verkehrszeichen und -signale
A,B,C,D,T,AM,A1,A2,B1,C1,D1#7251

B: Nein

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3

Sie möchten links abbiegen. Haben Sie vor dem links abbiegenden Motorradfahrer die Vorfahrt?

Art. 5 und 25 Abs. 1 des Gesetzes vom 20. Juni 1997 - Straßenverkehrsgesetz (GBl. von 2005, Nr. 108, Pos. 908, mit späteren Änderungen), in Verbindung mit § 1 Abs. 2 Pkt. 1 und § 43 Abs. 1 und 2 der Verordnung der Minister für Infrastruktur sowie für Inneres und Verwaltung vom 31. Juli 2002 über Verkehrszeichen und -signale (GBl. Nr. 170, Pos. 1393, mit späteren Änderungen)
A,B,C,D,T,AM,A1,A2,B1,C1,D1#7256

A: Ja

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3

Sind Sie in der dargestellten Situation verpflichtet, die Vorfahrt nur den von rechts kommenden Fahrzeugen zu gewähren?

Art. 5 Abs. 1, Art. 25 Abs. 1 des Straßenverkehrsgesetzes sowie § 1 Abs. 2 Punkt 2, § 5 Abs. 5, § 89 Abs. 2 der Verordnung über Verkehrszeichen und -signale
A,B,C,D,T,AM,A1,A2,B1,C1,D1#7281

B: Nein

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3

Sie möchten geradeaus fahren und der Fahrer im Gegenverkehr möchte links abbiegen. Sollen Sie ihm die Vorfahrt gewähren?

Art. 5 Abs. 1, Art. 25 Abs. 1 des Gesetzes vom 20. Juni 1997 - Straßenverkehrsgesetz (Dz. U. von 2012, Pos. 1137, in der geänderten Fassung) sowie § 1 Abs. 2 Punkt 1, § 43 Abs. 2 der Verordnung der Minister für Infrastruktur sowie Inneres und Verwaltung vom 31. Juli 2002 über Verkehrszeichen und -signale (Dz. U. Nr. 170, Pos. 1393, in der geänderten Fassung)
A,B,C,D,T,AM,A1,A2,B1,C1,D1#7335

B: Nein

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3

Sind Sie in dieser Situation verpflichtet, die Vorfahrt nur den von links kommenden Fahrzeugen zu gewähren?

Art. 5 Abs. 1, Art. 25 Abs. 1 des Gesetzes vom 20. Juni 1997, Straßenverkehrsgesetz (GBl. von 2012, Pos. 1137, mit späteren Änderungen) und § 36 Abs. 2 der Verordnung der Minister für Infrastruktur sowie für Inneres und Verwaltung vom 31. Juli 2002 über Verkehrszeichen und -signale (GBl. Nr. 170, Pos. 1393, mit späteren Änderungen)
A,B,C,D,T,AM,A1,A2,B1,C1,D1#7341

A: Ja

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3

Haben Sie in dieser Situation die Vorfahrt vor dem von rechts kommenden Fahrzeug?

Art. 5 Abs. 1, Art. 25 Abs. 1 des Gesetzes vom 20. Juni 1997, Straßenverkehrsgesetz (GBl. von 2012, Pos. 1137, mit späteren Änderungen) und § 1 Abs. 2 Pkt. 1, § 43 Abs. 1 der Verordnung der Minister für Infrastruktur sowie für Inneres und Verwaltung vom 31. Juli 2002 über Verkehrszeichen und -signale (GBl. Nr. 170, Pos. 1393, mit späteren Änderungen)
A,B,C,D,T,AM,A1,A2,B1,C1,D1#7350

A: Ja

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3

Haben Sie in dieser Situation die Vorfahrt vor dem von links kommenden Fahrzeug?

Art. 5 Abs. 1, Art. 25 Abs. 1 des Gesetzes vom 20. Juni 1997 - Straßenverkehrsgesetz (Dz. U. von 2012, Pos. 1137, in der geänderten Fassung) sowie § 36 Abs. 2 der Verordnung der Minister für Infrastruktur sowie Inneres und Verwaltung vom 31. Juli 2002 über Verkehrszeichen und -signale (Dz. U. Nr. 170, Pos. 1393, in der geänderten Fassung)
A,B,C,D,T,AM,A1,A2,B1,C1,D1#7351

B: Nein

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3

Sind Sie in dieser Situation verpflichtet, die Vorfahrt dem von links kommenden Fahrzeug zu gewähren?

Art. 5 Abs. 1, Art. 25 Abs. 1 des Gesetzes vom 20. Juni 1997 - Straßenverkehrsgesetz (Dz. U. von 2012, Pos. 1137, in der geänderten Fassung) sowie § 1 Abs. 2 Punkt 2, § 5 Abs. 5 der Verordnung der Minister für Infrastruktur sowie Inneres und Verwaltung vom 31. Juli 2002 über Verkehrszeichen und -signale (Dz. U. Nr. 170, Pos. 1393, in der geänderten Fassung)
A,B,C,D,T,AM,A1,A2,B1,C1,D1#7352

A: Ja

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3

Sind Sie in dieser Situation verpflichtet, dem von rechts kommenden Fahrzeug die Vorfahrt zu gewähren?

Art. 5 Abs. 1, Art. 25 Abs. 1 des Gesetzes vom 20. Juni 1997 - Straßenverkehrsgesetz (Dz. U. von 2012, Pos. 1137, in der geänderten Fassung) sowie § 1 Abs. 2 Punkt 2, § 5 Abs. 5 der Verordnung der Minister für Infrastruktur sowie Inneres und Verwaltung vom 31. Juli 2002 über Verkehrszeichen und -signale (Dz. U. Nr. 170, Pos. 1393, in der geänderten Fassung)
A,B,C,D,T,AM,A1,A2,B1,C1,D1#7355

A: Ja

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3

Sie möchten links abbiegen und der Fahrer des im Gegenverkehr kommenden Fahrzeugs möchte geradeaus fahren. Haben Sie Vorfahrt vor diesem Fahrer?

Art. 5 Abs. 1, Art. 25 Abs. 1 des Gesetzes vom 20. Juni 1997, Straßenverkehrsgesetz (GBl. von 2012, Pos. 1137, mit späteren Änderungen) und § 1 Abs. 2 Pkt. 2, § 5 Abs. 5 der Verordnung der Minister für Infrastruktur sowie für Inneres und Verwaltung vom 31. Juli 2002 über Verkehrszeichen und -signale (GBl. Nr. 170, Pos. 1393, mit späteren Änderungen)
A,B,C,D,T,AM,A1,A2,B1,C1,D1#7356

B: Nein

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3

Sind Sie in dieser Situation verpflichtet, dem von links kommenden Fahrzeug die Vorfahrt zu gewähren?

Art. 5 Abs. 1 des Gesetzes vom 20. Juni 1997 - Straßenverkehrsgesetz (Dz. U. von 2012, Pos. 1137, in der geänderten Fassung) sowie § 36 Abs. 2 der Verordnung der Minister für Infrastruktur sowie Inneres und Verwaltung vom 31. Juli 2002 über Verkehrszeichen und -signale (Dz. U. Nr. 170, Pos. 1393, in der geänderten Fassung)
A,B,C,D,T,AM,A1,A2,B1,C1,D1#7357

A: Ja

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3

Sie möchten links abbiegen. Haben Sie in dieser Situation die Vorfahrt vor dem von links kommenden Fahrzeug?

Art. 5 Abs. 1 des Gesetzes vom 20. Juni 1997 - Straßenverkehrsgesetz (Dz. U. von 2012, Pos. 1137, in der geänderten Fassung) sowie § 1 Abs. 2 Punkt 1, § 43 Abs. 1 der Verordnung der Minister für Infrastruktur sowie Inneres und Verwaltung vom 31. Juli 2002 über Verkehrszeichen und -signale (Dz. U. Nr. 170, Pos. 1393, in der geänderten Fassung)
A,B,C,D,T,AM,A1,A2,B1,C1,D1#7362

A: Ja

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3

Sind Sie in dieser Situation verpflichtet, dem von links kommenden Fahrzeug die Vorfahrt zu gewähren?

Art. 5 Abs. 1 des Gesetzes vom 20. Juni 1997 - Straßenverkehrsgesetz (Dz. U. von 2012, Pos. 1137, in der geänderten Fassung) sowie § 36 Abs. 2 der Verordnung der Minister für Infrastruktur sowie Inneres und Verwaltung vom 31. Juli 2002 über Verkehrszeichen und -signale (Dz. U. Nr. 170, Pos. 1393, in der geänderten Fassung)
A,B,C,D,T,AM,A1,A2,B1,C1,D1#7363

A: Ja

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2

Haben Sie in der geschilderten Situation auf der nächsten Kreuzung Vorfahrt vor den von links kommenden Fahrzeugen?

§ 5 Abs. 2 Pkt. 3 in Verbindung mit § 1 Abs. 2 Pkt. 2 der Verordnung der Minister für Infrastruktur sowie Inneres und Verwaltung vom 31. Juli 2002 über Verkehrszeichen und -signale (GBl. Nr. 170, Pos. 1393, mit späteren Änderungen) in Verbindung mit Art. 7 Abs. 1 des Gesetzes vom 20. Juni 1997, Straßenverkehrsgesetz (konsolidierte Fassung: GBl. 2012, Pos. 1137 mit späteren Änderungen)
B#8085

A: Ja

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2

Soll man in dieser Situation nach 80 m den auf der Querstraße fahrenden Fahrzeugen die Vorfahrt gewähren?

Art. 3 Abs. 1 sowie Art. 5 Abs. 1 des Gesetzes vom 20. Juni 1997 - Straßenverkehrsgesetz (GBl. von 2012, Pos. 1137 und 1448) und § 5 Abs. 5 in Verbindung mit § 3 Abs. 4 und § 1 Abs. 2 der Verordnung der Minister für Infrastruktur sowie für Inneres und Verwaltung vom 31. Juli 2002 über Verkehrszeichen und -signale (GBl. Nr. 170, Pos. 1393, mit späteren Änderungen)
B#8086

A: Ja

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3

Hat das auf die folgendermaßen ausgeschilderte Kreuzung einfahrende Fahrzeug Vorfahrt vor dem um die zentrale Insel fahrenden Fahrzeug?

Art. 3 Abs. 1 und Art. 5 Abs. 1 des Gesetzes vom 20. Juni 1997 - Straßenverkehrsgesetz (GBl. von 2012, Pos. 1137 und 1448) und § 36 der Verordnung der Minister für Infrastruktur sowie für Innere Angelegenheiten und Verwaltung vom 31. Juli 2002 über Verkehrszeichen und -signale (GBl. Nr. 170, Pos. 1393, mit späteren Änderungen)
B#8559

B: Nein

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3

Haben Sie in dieser Situation Vorfahrt vor dem von links kommenden Fahrzeug?

§ 5 Abs. 5 der Verordnung der Minister für Infrastruktur sowie für Inneres und Verwaltung vom 31. Juli 2002 über Verkehrszeichen und -signale (GBl. Nr. 170, Pos. 1393, in der jeweils geltenden Fassung)
B#8562

B: Nein

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3

Soll man in dieser Situation dem Fahrzeug an der rechten Seite die Vorfahrt gewähren?

Art. 5 Abs. 1 des Gesetzes vom 20. Juni 1997 – Straßenverkehrsgesetz (GBl. 2012, Pos. 1137, in der jeweils geltenden Fassung) in Verbindung mit § 5 Abs. 5 und § 36 Abs. 1 und 2 der Verordnung der Minister für Infrastruktur sowie für Inneres und Verwaltung vom 31. Juli 2002 über Verkehrszeichen und -signale (GBl. Nr. 170, Pos. 1393, in der jeweils geltenden Fassung)
B#8564

B: Nein

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3

Soll man in dieser Situation beim Einfahren auf die Kreuzung unbedingt anhalten?

Art. 5 Abs. 1 des Gesetzes vom 20. Juni 1997 - Straßenverkehrsgesetz (GBl. von 2012, Pos. 1137, mit späteren Änderungen) in Verbindung mit § 5 Abs. 5 und § 36 Abs. 1 und 2 der Verordnung der Minister für Infrastruktur sowie für Innere Angelegenheiten und Verwaltung vom 31. Juli 2002 über Verkehrszeichen und -signale (GBl. Nr. 170, Pos. 1393, mit späteren Änderungen)
B#8565

B: Nein

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3

Soll man in dieser Situation beim Linksabbiegen an der Kreuzung dem Fahrzeug rechts die Vorfahrt gewähren?

Art. 5 Abs. 1 des Gesetzes vom 20. Juni 1997 - Straßenverkehrsgesetz (GBl. von 2012, Pos. 1137 und 1448) sowie § 43 Abs. 1 und 2 in Verbindung mit § 1 Abs. 2 Punkt 1 und § 2 Abs. 5 der Verordnung der Minister für Infrastruktur sowie für Innere Angelegenheiten und Verwaltung vom 31. Juli 2002 über Verkehrszeichen und -signale (GBl. Nr. 170, Pos. 1393, mit späteren Änderungen)
B#8573

B: Nein

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3

Nähern Sie sich in dieser Situation einer Kreuzung gleichrangiger Straßen?

Art. 3 Abs. 1 und Art. 5 Abs. 1 des Gesetzes vom 20. Juni 1997 - Straßenverkehrsgesetz (GBl. von 2012, Pos. 1137 und 1448) und § 36 der Verordnung der Minister für Infrastruktur sowie für Innere Angelegenheiten und Verwaltung vom 31. Juli 2002 über Verkehrszeichen und -signale (GBl. Nr. 170, Pos. 1393, mit späteren Änderungen)
B#8576

B: Nein

Question media
3

Haben Sie beim Einfahren auf diese Kreuzung Vorfahrt vor dem Fahrzeug links?

Art. 5 Abs. 1 des Gesetzes vom 20. Juni 1997 – Straßenverkehrsgesetz (GBl. 2012, Pos. 1137, in der jeweils geltenden Fassung) in Verbindung mit § 5 Abs. 5 und § 36 Abs. 1 und 2 der Verordnung der Minister für Infrastruktur sowie für Inneres und Verwaltung vom 31. Juli 2002 über Verkehrszeichen und -signale (GBl. Nr. 170, Pos. 1393, in der jeweils geltenden Fassung)
B#8579

B: Nein

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3

Haben Sie beim Geradeausfahren über diese Kreuzung Vorfahrt vor anderen Verkehrsteilnehmern?

Art. 3 Abs. 1, Art. 25 Abs. 1 sowie Art. 5 Abs. 1 des Gesetzes vom 20. Juni 1997 - Straßenverkehrsgesetz (GBl. von 2012, Pos. 1137 und 1448) und § 5 Abs. 5 und 7 in Verbindung mit § 1 Abs. 2 und § 2 Abs. 5 der Verordnung der Minister für Infrastruktur und für Innere Angelegenheiten und Verwaltung vom 31. Juli 2002 über Verkehrszeichen und -signale (GBl. Nr. 170, Pos. 1393, mit späteren Änderungen)
B#8584

B: Nein

Question media
3

Haben Sie in dieser Situation Vorfahrt vor dem Fahrzeug auf der Querstraße?

Art. 5 Abs. 1 des Gesetzes vom 20. Juni 1997 - Straßenverkehrsgesetz (GBl. von 2012, Pos. 1137 und 1448) und § 21 Abs. 1 und 2 in Verbindung mit § 1 Abs. 2 Pkt. 1 der Verordnung der Minister für Infrastruktur und für Innere Angelegenheiten und Verwaltung vom 31. Juli 2002 über Verkehrszeichen und -signale (GBl. Nr. 170, Pos. 1393, mit späteren Änderungen)
B#8586

B: Nein

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3

Hat man beim Einfahren auf diesen Kreisverkehr Vorfahrt gegenüber den bereits auf dieser Kreuzung befindlichen Verkehrsteilnehmern?

Art. 5 Abs. 1 des Gesetzes vom 20. Juni 1997 - Straßenverkehrsgesetz (GBl. von 2012, Pos. 1137, mit späteren Änderungen) in Verbindung mit § 5 Abs. 5 und § 36 Abs. 1 der Verordnung der Minister für Infrastruktur und für Innere Angelegenheiten und Verwaltung vom 31. Juli 2002 über Verkehrszeichen und -signale (GBl. Nr. 170, Pos. 1393, mit späteren Änderungen)
B#8587

B: Nein

Question media
3

Soll man beim Geradeausfahren über diese Kreuzung den von rechts kommenden Fahrzeugen die Vorfahrt gewähren?

Art. 3 Abs. 1 sowie Art. 5 Abs. 1 des Gesetzes vom 20. Juni 1997 - Straßenverkehrsgesetz (GBl. von 2012, Pos. 1137 und 1448) § 43 Abs. 1 und 2, in Verbindung mit § 2 Abs. 5 und § 1 Abs. 2 der Verordnung der Minister für Infrastruktur und für Innere Angelegenheiten und Verwaltung vom 31. Juli 2002 über Verkehrszeichen und -signale (GBl. Nr. 170, Pos. 1393, mit späteren Änderungen)
B#8588

B: Nein

Question media
3

Sie möchten an der nähesten Kreuzung links fahren. Sollen Sie dann den im Gegenverkehr kommenden Fahrzeugen die Vorfahrt gewähren?

Art. 25 Abs. 1 sowie Art. 5 Abs. 1 des Gesetzes vom 20. Juni 1997 – Straßenverkehrsgesetz (GBl. 2012, Pos. 1137, in der jeweils geltenden Fassung) in Verbindung mit § 43 Abs. 1 und 2 der Verordnung der Minister für Infrastruktur sowie für Inneres und Verwaltung vom 31. Juli 2002 über Verkehrszeichen und -signale (GBl. Nr. 170, Pos. 1393, in der jeweils geltenden Fassung)
B#13384

B: Nein

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3

Sie möchten an dieser Kreuzung rechts abbiegen. Soll man dann die Vorfahrt den von links kommenden Fahrzeugen gewähren?

Art. 25 Abs. 1 sowie Art. 5 Abs. 1 des Gesetzes vom 20. Juni 1997 - Straßenverkehrsgesetz (GBl. von 2012, Pos. 1137, mit späteren Änderungen) in Verbindung mit § 43 Abs. 1 und 2 der Verordnung der Minister für Infrastruktur und für Innere Angelegenheiten und Verwaltung vom 31. Juli 2002 über Verkehrszeichen und -signale (GBl. Nr. 170, Pos. 1393, mit späteren Änderungen)
B#8591

B: Nein

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3

Hat man beim Geradeausfahren über diese Kreuzung Vorfahrt vor dem von rechts kommenden Fahrzeug?

Art. 3 Abs. 1 und Art. 5 Abs. 1 des Gesetzes vom 20. Juni 1997 - Straßenverkehrsgesetz (GBl. von 2012, Pos. 1137 und 1448) sowie § 5 Abs. 5 und 7, in Verbindung mit § 1 Abs. 2 und § 2 Abs. 5 der Verordnung der Minister für Infrastruktur und für Innere Angelegenheiten und Verwaltung vom 31. Juli 2002 über Verkehrszeichen und -signale (GBl. Nr. 170, Pos. 1393, mit späteren Änderungen)
B#8592

A: Ja

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3

Soll man beim Linksabbiegen auf dieser Kreuzung besonders vorsichtig sein?

Art. 3 Abs. 1 und Art. 22 Abs. 1 des Gesetzes vom 20. Juni 1997 - Straßenverkehrsgesetz (GBl. von 2012, Pos. 1137 und 1448)
B#8595

A: Ja

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3

Hat man in dieser Situation Vorfahrt vor dem von rechts kommenden Fahrzeug?

Art. 5 Abs. 1 des Gesetzes vom 20. Juni 1997 - Straßenverkehrsgesetz (GBl. von 2012, Pos. 1137, mit spät. Änd.) in Verbindung mit § 5 Abs. 5 und § 36 Abs. 1 und 2 der Verordnung der Minister für Infrastruktur sowie Inneres und Verwaltung vom 31. Juli 2002 über Verkehrszeichen und -signale (GBl. Nr. 170, Pos. 1393, mit spät. Änd.)
B#8598

A: Ja

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3

Soll man bei weiterer Fahrt auf der Vorfahrtsstraße den linken Fahrtrichtungsanzeiger einschalten?

Art. 22 Abs. 5 und Art. 3 Abs. 1 des Gesetzes vom 20. Juni 1997 - Straßenverkehrsgesetz (GBl. von 2012, Pos. 1137 und 1448)
B#8614

A: Ja

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3

Fährt man beim Rechtsabbiegen auf der Kreuzung auf eine Vorfahrtsstraße?

§ 5 Abs. 5 und 7, in Verbindung mit § 2 Abs. 5 und § 1 Abs. 2 der Verordnung der Minister für Infrastruktur und für Innere Angelegenheiten und Verwaltung vom 31. Juli 2002 über Verkehrszeichen und -signale (GBl. Nr. 170, Pos. 1393, mit späteren Änderungen) in Verbindung mit Art. 7 Abs. 1 des Gesetzes vom 20. Juni 1997 - Straßenverkehrsgesetz (GBl. von 2012, Pos. 1137 und 1448) sowie in Verbindung mit Art. 7 Abs. 1 des Gesetzes vom 20. Juni 1997 - Straßenverkehrsgesetz (GBl. von 2012, Pos. 1137 und 1448)
B#8620

A: Ja

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3

Sie möchten geradeaus über diese Kreuzung fahren. Sollen Sie in dieser Situation den von links kommenden Fahrzeugen die Vorfahrt gewähren?

Art. 5 Abs. 1 des Gesetzes vom 20. Juni 1997 - Straßenverkehrsgesetz (GBl. von 2012, Pos. 1137, mit späteren Änderungen) in Verbindung mit § 5 Abs. 5 und 7 der Verordnung der Minister für Infrastruktur und für Innere Angelegenheiten und Verwaltung vom 31. Juli 2002 über Verkehrszeichen und -signale (GBl. Nr. 170, Pos. 1393, mit späteren Änderungen)
B#8627

A: Ja

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3

Sie nähern sich hier einer Kreuzung, wo Sie den von rechts kommenden Fahrzeugen die Vorfahrt gewähren sollen?

Verordnung der Minister für Infrastruktur sowie für Inneres und Verwaltung vom 31. Juli 2002 über Verkehrszeichen und -signale. (GBl. 2002, Nr. 170, Pos. 1393, mit späteren Änderungen)
B#9425

B: Nein

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3

Kommen Sie in dieser Situation an eine Kreuzung gleichrangiger Straßen?

Verordnung der Minister für Infrastruktur sowie für Inneres und Verwaltung vom 31. Juli 2002 über Verkehrszeichen und -signale. (GBl. 2002, Nr. 170, Pos. 1393, mit späteren Änderungen)
B#9426

B: Nein

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3

Hat in dieser Situation das von rechts kommende Fahrzeug die Vorfahrt?

Verordnung der Minister für Infrastruktur sowie für Inneres und Verwaltung vom 31. Juli 2002 über Verkehrszeichen und -signale. (GBl. 2002, Nr. 170, Pos. 1393, mit späteren Änderungen)
B#9427

B: Nein

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3

Sie möchten an der nächsten Kreuzung rechts abbiegen. Sollen Sie den im Gegenverkehr fahrenden und links abbiegenden Radfahrern die Vorfahrt gewähren?

Gesetz vom 20. Juni 1997 - Straßenverkehrsgesetz. (GBl. 1997 Nr. 98 Pos. 602, mit spät. Änd.)
B#9430

B: Nein

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3

Sie möchten in dieser Situation an der nächsten Kreuzung links abbiegen. Gewähren Sie dem von rechts kommenden Fahrzeug die Vorfahrt?

Verordnung der Minister für Infrastruktur sowie für Inneres und Verwaltung vom 31. Juli 2002 über Verkehrszeichen und -signale. (GBl. 2002, Nr. 170, Pos. 1393, mit späteren Änderungen)
B#9431

B: Nein

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3

Wenn Sie in dieser Situation hinter dem sichtbaren Zeichen links abbiegen, verlassen Sie die Vorfahrtsstraße?

Verordnung der Minister für Infrastruktur und für Inneres und Verwaltung vom 31. Juli 2002 über Verkehrszeichen und -signale. (GBl. 2002 Nr. 170 Pos. 1393, mit späteren Änderungen)
B#9434

B: Nein

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3

Bestimmmt in dieser Situation das "Stop"-Zeichen den genauen Anhaltspunkt des Fahrzeugs vor dem Einfahren auf die Kreuzung?

Verordnung der Minister für Infrastruktur sowie Inneres und Verwaltung vom 31. Juli 2002 über Verkehrszeichen und -signale. (GBl. 2002 Nr. 170 Pos. 1393, mit spät. Änd.)
B#9443

B: Nein

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3

Sie möchten hier geradeaus fahren. Sollen Sie vor der Einfahrt auf die Kreuzung anhalten?

Verordnung der Minister für Infrastruktur und für Inneres und Verwaltung vom 31. Juli 2002 über Verkehrszeichen und -signale. (GBl. 2002 Nr. 170 Pos. 1393, mit späteren Änderungen)
B#9446

B: Nein

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3

Haben Sie in dieser Situation beim Linksabbiegen Vorrang vor dem Fußgänger?

Gesetz vom 20. Juni 1997 - Straßenverkehrsgesetz. (GBl. 1997 Nr. 98 Pos. 602, mit späteren Änderungen)
B#9447

B: Nein

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3

Soll man in dieser Situation die Vorfahrt dem von rechts kommenden Fahrzeug gewähren?

Verordnung der Minister für Infrastruktur und für Inneres und Verwaltung vom 31. Juli 2002 über Verkehrszeichen und -signale. (GBl. 2002 Nr. 170 Pos. 1393, mit späteren Änderungen)
B#9448

B: Nein

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3

Gilt das Zeichen "Vorfahrt gewähren" in dieser Situation nur für die nächste Kreuzung?

Verordnung der Minister für Infrastruktur und für Inneres und Verwaltung vom 31. Juli 2002 über Verkehrszeichen und -signale. (GBl. 2002 Nr. 170 Pos. 1393, mit späteren Änderungen)
B#9454

A: Ja

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3

In dieser Situation möchten Sie an der nächsten Kreuzung links abbiegen. Sollen Sie den geradeaus fahrenden Radfahrern im Gegenverkehr die Vorfahrt gewähren?

Gesetz vom 20. Juni 1997 - Straßenverkehrsgesetz. (GBl. 1997 Nr. 98 Pos. 602, mit späteren Änderungen)
B#9455

A: Ja

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3

Kommen Sie in der dargestellten Situation über eine untergeordnete Straße zur Kreuzung?

Verordnung der Minister für Infrastruktur sowie Inneres und Verwaltung vom 31. Juli 2002 über Verkehrszeichen und -signale. (GBl. 2002 Nr. 170 Pos. 1393, mit spät. Änd.)
B#13448

A: Ja

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3

Kommen Sie in dieser Situation an eine Kreuzung mit einer untergeordneten Straße?

Verordnung der Minister für Infrastruktur sowie Inneres und Verwaltung vom 31. Juli 2002 über Verkehrszeichen und -signale. (GBl. 2002 Nr. 170 Pos. 1393, mit spät. Änd.)
B#13449

A: Ja

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3

In dieser Situation möchten Sie rechts abbiegen. Sollen Sie an der festgelegten Stelle vor der Einfahrt auf die Kreuzung anhalten?

Verordnung der Minister für Infrastruktur und für Inneres und Verwaltung vom 31. Juli 2002 über Verkehrszeichen und -signale. (GBl. 2002 Nr. 170 Pos. 1393, mit späteren Änderungen)
B#9466

A: Ja

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3

Haben Sie in dieser Situation bei der Fahrt geradeaus über die nächste Kreuzung Vorfahrt vor den von rechts kommenden Fahrzeugen?

Verordnung der Minister für Infrastruktur und für Inneres und Verwaltung vom 31. Juli 2002 über Verkehrszeichen und -signale. (GBl. 2002 Nr. 170 Pos. 1393, mit späteren Änderungen)
B#9467

A: Ja

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3

Sie möchten rechts abbiegen. Halten Sie in dieser Situation vor der Ampel an?

§ 96 Abs. 1 sowie § 96 Abs. 3 der Verordnung der Minister für Infrastruktur sowie für Inneres und Verwaltung vom 31. Juli 2002 über Verkehrszeichen und -signale mit späteren Änderungen.
A,B,C,D,T,AM,A1,A2,B1,C1,D1#9601

A: Ja

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3

Sollen Sie in dieser Situation den kommenden Fahrzeugen im Kreisverkehr die Vorfahrt gewähren?

§ 36 Abs. 2 der Verordnung der Minister für Infrastruktur sowie für Inneres und Verwaltung vom 31. Juli 2002 über Verkehrszeichen und -signale mit späteren Änderungen.
A,B,C,D,T,AM,A1,A2,B1,C1,D1#9649

A: Ja

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3

Wenn Sie an der nächsten Kreuzung links abbiegen möchten, müssen Sie dies mit dem Richtungswegweiser signalisieren?

Gesetz vom 20. Juni 1997 — Straßenverkehrsgesetz (GBl. 1997 Nr. 98 Pos. 602, in der geänderten Fassung)
B#10243

A: Ja

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3

Sie haben vor, links abzubiegen. Haben Sie die Vorfahrt vor dem von links kommenden Fahrzeug?

Art. 5 und Art. 25 Abs. 1 des Gesetzes vom 20. Juni 1997 Straßenverkehrsgesetz (GBl. von 2012 Pos. 1137, m.Ä.), in Verbindung mit § 43 Abs. 1 und 2 der Verordnung der Minister für Infrastruktur sowie für Inneres und Verwaltung vom 31. Juli 2002 über Verkehrszeichen und -signale (GBl. Nr. 170, Pos. 1393, m.Ä.).
A,B,C,D,T,AM,A1,A2,B1,C1,D1#11504

A: Ja

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3

Sie möchten links abbiegen. Haben Sie die Pflicht, dem von rechts kommenden Fahrzeug die Vorfahrt zu geben?

Art. 5 des Gesetzes vom 20. Juni 1997 Straßenverkehrsgesetz (GBl. von 2012 Pos. 1137, m.Ä.) sowie § 36 Abs. 2 der Verordnung der Minister für Infrastruktur sowie für Inneres und Verwaltung vom 31. Juli 2002 über Verkehrszeichen und -signale (GBl. Nr. 170, Pos. 1393, m.Ä.).
A,B,C,D,T,AM,A1,A2,B1,C1,D1#11505

B: Nein

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2

Sollen Sie in der nächsten Kreuzung den von links kommenden Fahrzeugen Vorfahrt gewähren?

Verordnung über Verkehrszeichen und -signale (GBl. von 2002, Nr. 170, Pos. 1393 mit späteren Änderungen)
B#12786

A: Ja

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3

Bedeutet das Zeichen den Anfang bzw. die Fortsetzung einer Vorfahrtsstraße?

Verordnung über Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen (GBl. von 2002, Nr. 170, Pos. 1393, mit späteren Änderungen)
B#13207

A: Ja

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3

Sie möchten weiter geradeaus fahren und das Schienenfahrzeug biegt rechts zum Straßenbahndepot ab. Haben Sie vor dem Schienenfahrzeug die Vorfahrt?

Art. 25 Abs. 2 und 3 des Gesetzes vom 20. Juni 1997 – Straßenverkehrsgesetz (GBl. von 2012, Pos. 1137 in der geänderten Fassung)
A,B,C,D,T,AM,A1,A2,B1,C1,D1#1158

B: Nein

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3

Sie haben es vor, geradeaus zu fahren und das entgegenkommende Fahrzeug plant, links abzubiegen. Haben Sie die Pflicht, ihm die Vorfahrt zu geben?

C,D,C1,D1#1824

B: Nein

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3

Sie haben vor, geradeaus zu fahren. Haben Sie die Pflicht, dem von links kommenden Fahrzeug die Vorfahrt zu geben?

Art. 17 Abs. 1 Punkt 1) und Abs. 2 des Gesetzes vom 20. Juni 1997 – Straßenverkehrsgesetz (GBl. von 2012, Pos. 1137 in der geänderten Fassung)
C,D,C1,D1#1829

B: Nein

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3

Sie haben vor, links abzubiegen und das entgegenkommende Fahrzeug hat es vor, geradeaus zu fahren. Haben Sie vor ihnen die Vorfahrt?

Gesetz vom 20. Juni 1997 – Straßenverkehrsgesetz. (GBl. 1997 Nr. 98, Pos. 602, in der geänderten Fassung).
C,D,C1,D1#1830

A: Ja

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3

Sie haben es vor, geradeaus zu fahren und das entgegenkommende Fahrzeug plant, links abzubiegen. Haben Sie die Pflicht, ihm die Vorfahrt zu geben?

C,D,C1,D1#1831

A: Ja

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3

Sollen Sie in dieser Situation den auf der Querstraße fahrenden Fahrzeugen die Vorfahrt gewähren?

PT#2524

B: Nein

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3

Sollen Sie in dieser Situation anhalten und den auf der Querstraße fahrenden Fahrzeugen die Vorfahrt gewähren?

PT#2530

B: Nein

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3

Sollen Sie den auf der Querstraße fahrenden Fahrzeugen die Vorfahrt gewähren?

PT#2558

B: Nein

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3

Sollen Sie in dieser Situation das Zeichen "Vorfahrt gewähren" befolgen?

PT#2722

B: Nein

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3

Sollen Sie in dieser Situation die Straßenbahn vor der bedingten Haltelinie anhalten?

PT#2723

A: Ja

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3

Hat in diesem Fall der Straßenbahnfahrer Vorfahrt vor Fahrzeugen auf der Querstraße?

PT#3194

A: Ja

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3

Hat in diesem Fall der Straßenbahnfahrer Vorfahrt vor Fahrzeugen auf der nächsten Querstraße?

PT#3195

B: Nein

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3

Soll der Straßenbahnfahrer in diesem Fall die Vorfahrt den auf dem Quergleis fahrenden Straßenbahnen gewähren?

PT#3199

A: Ja

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3

Wenn Sie eine auf diese Weise ausgeschilderte Kreuzung befahren, sollen Sie den darauf befindlichen Fahrzeugen die Vorfahrt gewähren?

PT#4004

A: Ja

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3

Wenn Sie eine auf diese Weise ausgeschilderte Kreuzung befahren, haben Sie Vorfahrt vor anderen Fahrzeugen?

PT#4011

B: Nein

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1

Verpflichten diese Zeichen den Straßenbahnfahrer immer anzuhalten, um Vorfahrt zu gewähren?

PT#4015

B: Nein

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3

Sollen Sie die Straßenbahn an der Linie aus Dreiecken anhalten, wenn die Querstraße ein weiteres Fahrzeug fährt?

PT#4036

A: Ja

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3

Soll der Straßenbahnfahrer an dieser Kreuzung den auf der Querstraße fahrenden Fahrzeugen die Vorfahrt gewähren?

PT#4044

A: Ja

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3

Sollen Sie hinter diesem Zeichen die Vorfahrt auch denjenigen Fahrzeugen gewähren, die auf der Straße von rechts kommen würden?

PT#4045

A: Ja

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3

Haben Sie in dieser Situation Vorfahrt vor dem PkW, welcher links abbiegen möchte?

PT#6974

A: Ja

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3

Haben Sie als Straßenbahnführer beim Linksabbiegen an der mit diesem Zeichen ausgeschilderten Kreuzung Vorrang vor Kraftfahrzeugen?

PT#6975

A: Ja

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3

Haben Sie in diesem Fall Vorfahrt vor den auf der Querstraße fahrenden Fahrzeugen?

PT#6982

B: Nein

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3

Sollen Sie in diesem Fall die Vorfahrt den auf der Querstraße fahrenden Fahrzeugen gewähren?

PT#6983

A: Ja

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2

Sind Sie in der Situation auf einer Vorfahrtsstraße?

B#10117

A: Ja

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3

Sollen Sie in dieser Situation besonders vorsichtig sein?

Art. 27 Abs. 1 Straßenverkehrsgesetz (GBl. von 2012 Pos. 1137 in der geänderten Fassung)
AM#10848

A: Ja

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3

Befinden Sie sich in dieser Situation auf einer Vorfahrtsstraße?

AM#10900

B: Nein

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3

Kommen Sie in dieser Situation an eine Vorfahrtsstraße?

AM#10901

A: Ja

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3

Sollen Sie in dieser Situation vor der Anhaltslinie anhalten?

AM#10902

A: Ja

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3

Sollen Sie in dieser Situation beim Geradeausfahren über die Kreuzung den von rechts kommenden Fahrzeugen die Vorfahrt gewähren?

AM#10903

A: Ja

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3

Haben Sie in dieser Situation beim Rechtsabbiegen Vorfahrt vor den von links kommenden Fahrzeugen?

AM#10904

B: Nein

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3

Haben Sie in dieser Situation beim Linksabbiegen die Vorfahrt vor den im Gegenverkehr kommenden Fahrzeugen?

AM#10905

B: Nein

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3

Haben Sie in dieser Situation beim Rechtsabbiegen die Vorfahrt?

AM#10906

A: Ja

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3

Befinden Sie sich in dieser Situation auf einer Vorfahrtsstraße?

AM#10907

B: Nein

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3

Sollen Sie in dieser Situation beim Rechtsabbiegen auf der Kreuzung den von links kommenden Fahrzeugen die Vorfahrt gewähren?

AM#10908

A: Ja

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3

Sollen Sie den auf der Kreuzung den im Kreisverkehr fahrenden Fahrzeugen die Vorfahrt gewähren?

AM#10909

A: Ja

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3

Befinden Sie sich in dieser Situation auf einer untergeordneten Straße?

AM#10911

B: Nein

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3

Sind Sie in dieser Situation auf einer Vorfahrtsstraße?

AM#10912

B: Nein

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3

Haben Sie in dieser Situation beim Rechtsabbiegen an der Kreuzung Vorfahrt vor den von links kommenden Fahrzeugen?

AM#10914

B: Nein

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2

Haben Sie an der nächsten Kreuzung Vorfahrt vor dem von rechts kommenden Fahrzeug?

AM#11145

A: Ja

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2

Sollen Sie in der Situation trotz Ihres Vorfahrtsrechts besonders vorsichtig sein?

AM#11180

A: Ja

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1

Sollen Sie in dieser Situation den auf der Querstraße fahrenden Fahrzeugen Vorfahrt gewähren?

PT#13102

A: Ja

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