3 PktA,B,C,D,T,AM,A1,A2,B1,C1,D1Offizielle Nummer: 1179

Haben Sie in dieser Situation die Vorfahrt vor dem Fahrzeug, das geradeaus die Kreuzung überquert?

Beschreibung

Art. 25 Abs. 1 des Gesetzes vom 20. Juni 1997 - Straßenverkehrsgesetz (GBl. von 2005 Nr. 108, Pos. 908, mit spät. Änd.).
Erklärung

Richtige Antwort: Nein

Ein gelbes Blinklicht an der Ampel bedeutet, dass die Lichtzeichenanlage ausgeschaltet ist und die allgemeinen Vorfahrtsregeln oder Verkehrszeichen gelten. In dieser Situation sind Sie beim Linksabbiegen verpflichtet, dem entgegenkommenden Fahrzeug, das geradeaus fährt, Vorrang zu gewähren. Dies ergibt sich aus dem in Art. 25 Abs. 1 des Straßenverkehrsgesetzes festgelegten Grundsatz, der den Vorrang von entgegenkommenden Fahrzeugen vorschreibt, die geradeaus fahren oder nach rechts abbiegen.