3 PktA,B,C,D,T,AM,A1,A2,B1,C1,D1Offizielle Nummer: 11505

Sie möchten links abbiegen. Haben Sie die Pflicht, dem von rechts kommenden Fahrzeug die Vorfahrt zu geben?

Beschreibung

Art. 5 des Gesetzes vom 20. Juni 1997 Straßenverkehrsgesetz (GBl. von 2012 Pos. 1137, m.Ä.) sowie § 36 Abs. 2 der Verordnung der Minister für Infrastruktur sowie für Inneres und Verwaltung vom 31. Juli 2002 über Verkehrszeichen und -signale (GBl. Nr. 170, Pos. 1393, m.Ä.).
Erklärung

Richtige Antwort: Nein

In dieser Situation passieren Sie das Zeichen C-12 „Kreisverkehr“ zusammen mit dem Zeichen A-7 „Vorfahrt gewähren“. Diese Verkehrsführung bedeutet gemäß § 36 Abs. 2 der Verordnung über Verkehrszeichen und -signale, dass das Fahrzeug im Kreisverkehr Vorrang vor dem einfahrenden Fahrzeug hat. Da Sie sich bereits im Kreisverkehr befinden, müssen Sie dem silbernen Auto, das sich erst der Einfahrt von rechts nähert, keine Vorfahrt gewähren.