2 PktA,B,C,D,T,AM,A1,A2,B1,C1,D1Offizielle Nummer: 11506
Darf man ein Fahrzeug abschleppen, das von einer Person gelenkt wird, die unter dem Einfluss von Alkohol steht?

Beschreibung
Art. 45 Abs. 1 Punkt 2 des Straßenverkehrsgesetzes (GBl. von 2012, Pos. 1137, konsolidierte Fassung, m. spät. Änd.)
Erklärung
Richtige Antwort: Nein
Die Person, die das mit einer flexiblen Verbindung abgeschleppte Fahrzeug lenkt, gilt als Fahrzeugführer und muss Entscheidungen treffen, wie Bremsen, Lenken und das Anzeigen von Manövern. Das Führen eines Fahrzeugs unter Alkoholeinfluss ist verboten, daher darf eine flexible Verbindung nicht zum Abschleppen eines Fahrzeugs verwendet werden, wenn es von einer Person unter Alkoholeinfluss gelenkt wird.