3 PktA,B,C,D,T,AM,A1,A2,B1,C1,D1Offizielle Nummer: 1163
Sie haben vor, geradeaus zu fahren. Haben Sie die Pflicht, dem von links kommenden Fahrzeug die Vorfahrt zu geben?
Beschreibung
Art. 5 Abs. 1 des Gesetzes vom 20. Juni 1997 - Straßenverkehrsgesetz (GBl. von 2005 Nr. 108, Pos. 908, mit spät. Änd.), in Verb. mit § 36 Abs. 2 der Verordnung des Ministers für Infrastruktur sowie des Ministers für Inneres und Verwaltung vom 31. Juli 2002 über Verkehrszeichen und -signale (GBl. Nr. 170, Pos. 1393, mit spät. Änd.).
Erklärung
Richtige Antwort: Ja
In dieser Situation ist die Ampel ausgeschaltet (sie zeigt ein gelbes Blinklicht), was bedeutet, dass die Vorfahrt gemäß Art. 5 des Straßenverkehrsgesetzes durch Verkehrszeichen geregelt wird. Rechts ist das Zeichen A-7 „Vorfahrt gewähren“ zusammen mit dem Zusatzschild T-6a zu sehen, das den Verlauf der Vorfahrtsstraße anzeigt. Dies bedeutet, dass Sie sich auf einer untergeordneten Straße befinden und gemäß § 36 der Verordnung dem Fahrzeug, das von links auf der Hauptstraße kommt, Vorrang gewähren müssen.