3 PktA,B,C,D,T,AM,A1,A2,B1,C1,D1Offizielle Nummer: 3553
Sie haben vor, rechts abzubiegen. Haben Sie die Pflicht, dem von links kommenden Fahrzeug die Vorfahrt zu geben?
Beschreibung
Art. 5 und Art. 25 Abs. 1 des Gesetzes vom 20. Juni 1997 – Straßenverkehrsgesetz (Dz. U. von 2012, Pos. 1137, mit späteren Änderungen), in Verbindung mit § 1 Abs. 2 und § 43 Abs. 1 und 2 der Verordnung der Minister für Infrastruktur sowie Inneres und Verwaltung vom 31. Juli 2002 über Verkehrszeichen und -signale (Dz. U. Nr. 170, Pos. 1393, mit späteren Änderungen).
Erklärung
Richtige Antwort: Nein
Das sichtbare Hinweisschild D-1 „Vorfahrtsstraße“ zeigt zusammen mit dem Zusatzschild T-6a an, dass die Vorfahrtsstraße nach rechts abbiegt. Das bedeutet, dass sich ein von links kommendes Fahrzeug auf einer untergeordneten Straße befindet (gekennzeichnet durch eine dünne Linie) und Ihnen Vorrang gewähren muss. Gemäß Art. 5 des Straßenverkehrsgesetzes haben Verkehrszeichen Vorrang vor allgemeinen Verkehrsregeln, daher sind Sie nicht verpflichtet, diesem Fahrzeug Vorfahrt zu gewähren.