3 PktA,B,C,D,T,AM,A1,A2,B1,C1,D1Offizielle Nummer: 3554

Sie haben vor, links abzubiegen. Haben Sie die Pflicht, dem Kraftradfahrer die Vorfahrt zu geben?

Beschreibung

Art. 5 und Art. 25 Abs. 1 des Gesetzes vom 20. Juni 1997 – Straßenverkehrsgesetz (Dz. U. von 2012, Pos. 1137, mit späteren Änderungen), in Verbindung mit § 1 Abs. 2 Punkt 1 und § 43 Abs. 1 und 2 der Verordnung der Minister für Infrastruktur sowie Inneres und Verwaltung vom 31. Juli 2002 über Verkehrszeichen und -signale (Dz. U. Nr. 170, Pos. 1393, mit späteren Änderungen).
Erklärung

Richtige Antwort: Ja

Das sichtbare Zeichen D-1 „Vorfahrtsstraße“ mit dem Zusatzschild T-6a zeigt an, dass der Verlauf der Vorfahrtsstraße nach rechts abbiegt. Das bedeutet, dass sich der von rechts kommende Motorradfahrer ebenfalls auf der Vorfahrtsstraße befindet. Da Sie sich beide auf einer Straße mit demselben Status befinden, müssen Sie ihm gemäß der allgemeinen „Rechts-vor-Links“-Regel Vorrang gewähren, wie in Art. 25 Abs. 1 des Straßenverkehrsgesetzes festgelegt.