3 PktBOffizielle Nummer: 8614
Soll man bei weiterer Fahrt auf der Vorfahrtsstraße den linken Fahrtrichtungsanzeiger einschalten?
Erklärung
Richtige Antwort: Ja
Ja, das Fortsetzen der Fahrt auf der Vorfahrtsstraße ist in dieser Situation mit einer Änderung der Fahrtrichtung nach links verbunden. Gemäß Art. 22 Abs. 5 des Straßenverkehrsgesetzes muss jede Absicht zur Änderung der Fahrtrichtung rechtzeitig und deutlich signalisiert werden. Das Einschalten des linken Blinkers informiert andere Verkehrsteilnehmer über Ihr Manöver.