3 PktBOffizielle Nummer: 8614

Soll man bei weiterer Fahrt auf der Vorfahrtsstraße den linken Fahrtrichtungsanzeiger einschalten?

Beschreibung

Art. 22 Abs. 5 und Art. 3 Abs. 1 des Gesetzes vom 20. Juni 1997 - Straßenverkehrsgesetz (GBl. von 2012, Pos. 1137 und 1448)
Erklärung

Richtige Antwort: Ja

Ja, das Fortsetzen der Fahrt auf der Vorfahrtsstraße ist in dieser Situation mit einer Änderung der Fahrtrichtung nach links verbunden. Gemäß Art. 22 Abs. 5 des Straßenverkehrsgesetzes muss jede Absicht zur Änderung der Fahrtrichtung rechtzeitig und deutlich signalisiert werden. Das Einschalten des linken Blinkers informiert andere Verkehrsteilnehmer über Ihr Manöver.