3 PktA,B,C,D,T,AM,A1,A2,B1,C1,D1Offizielle Nummer: 941
Sie möchten links abbiegen. Sollen Sie dem von rechts kommenden Fahrzeug die Vorfahrt geben?
Beschreibung
Art. 5 und 25 Abs. 1 des Gesetzes vom 20. Juni 1997 - Straßenverkehrsgesetz (GBl. von 2005, Nr. 108, Pos. 908, m. spät. Ä.), in Verbindung mit § 43 Abs. 1 und 2 der Verordnung der Minister für Infrastruktur und für Innere Angelegenheiten und Verwaltung vom 31. Juli 2002 über Verkehrszeichen und -signale (GBl. Nr. 170, Pos. 1393, m. spät. Ä.)
Erklärung
Richtige Antwort: Nein
Das Zeichen D-1 „Vorfahrtsstraße“ zusammen mit dem Zusatzschild T-6a informiert über den Verlauf der Vorfahrtsstraße an der Kreuzung. Laut dem Zusatzschild biegt die Vorfahrtsstraße nach links ab. Da Sie beabsichtigen, links abzubiegen, bleiben Sie auf der Vorfahrtsstraße, und das von rechts kommende Fahrzeug (von der untergeordneten Straße) ist verpflichtet, Ihnen Vorfahrt zu gewähren.