3 PktA,B,C,D,T,AM,A1,A2,B1,C1,D1Offizielle Nummer: 942
Sie haben vor, geradeaus zu fahren. Haben Sie die Pflicht, dem von rechts kommenden Fahrzeug den Vorrang zu geben?
Beschreibung
Art. 5 und 25 Abs. 1 des Gesetzes vom 20. Juni 1997 - Straßenverkehrsgesetz (GBl. von 2005 Nr. 108, Pos. 908, mit späteren Änderungen), in Verbindung mit § 43 Abs. 1 und 2 der Verordnung der Minister für Infrastruktur sowie Inneres und Verwaltung vom 31. Juli 2002 über Verkehrszeichen und -signale (GBl. Nr. 170, Pos. 1393, mit späteren Änderungen)
Erklärung
Richtige Antwort: Ja
Das sichtbare Zeichen D-1 "Vorfahrtsstraße" zusammen mit dem Zusatzzeichen T-6a weist darauf hin, dass der Verlauf der Vorfahrtsstraße an dieser Kreuzung nach rechts abknickt. Das bedeutet, dass sich sowohl Sie als auch das von rechts kommende Fahrzeug auf einer bevorrechtigten Straße befinden. In einer Situation, in der Fahrer von gleichrangigen Straßen kommen (in diesem Fall beide mit Vorfahrt), gilt das sogenannte Rechts-vor-Links-Prinzip gemäß Art. 25 Abs. 1 des Straßenverkehrsgesetzes. Daher sind Sie verpflichtet, diesem Fahrzeug den Vorrang zu gewähren.