3 PktA,B,C,D,T,AM,A1,A2,B1,C1,D1Offizielle Nummer: 947
Sie haben vor, geradeaus zu fahren. Haben Sie die Vorfahrt vor dem Kraftradfahrer?
Beschreibung
Art. 5 und 25 Abs. 1 des Gesetzes vom 20. Juni 1997 - Straßenverkehrsgesetz (GBl. von 2005 Nr. 108, Pos. 908, mit späteren Änderungen), in Verbindung mit § 1 Abs. 2 Punkt 2 und § 21 Abs. 5 der Verordnung der Minister für Infrastruktur sowie Inneres und Verwaltung vom 31. Juli 2002 über Verkehrszeichen und -signale (GBl. Nr. 170, Pos. 1393, mit späteren Änderungen)
Erklärung
Richtige Antwort: Nein
Das Zeichen B-20 „STOP“ zusammen mit dem Zusatzzeichen T-6c weist darauf hin, dass Sie von einer untergeordneten Straße in die Kreuzung einfahren und die Vorfahrtsstraße von links geradeaus verläuft. Das bedeutet, dass sich sowohl Sie als auch der von rechts kommende Motorradfahrer auf untergeordneten Straßen befinden. Im Verhältnis gleichrangiger Straßen sind Sie verpflichtet, dem von rechts kommenden Fahrzeug gemäß Art. 25 Abs. 1 des Straßenverkehrsgesetzes den Vorrang zu gewähren.