3 PktA,B,C,D,T,AM,A1,A2,B1,C1,D1Offizielle Nummer: 773

Sie planen, geradeaus zu fahren und der Kraftradführer hat es vor, links abzubiegen. Haben Sie die Pflicht, ihm die Vorfahrt zu geben?

Beschreibung

Art. 25 Abs. 1 des Gesetzes vom 20. Juni 1997 - Straßenverkehrsgesetz (GBl. von 2005 Nr. 108, Pos. 908, mit späteren Änderungen), in Verbindung mit § 1 Abs. 2 Punkt 2 und § 21 Abs. 5 der Verordnung der Minister für Infrastruktur sowie Inneres und Verwaltung vom 31. Juli 2002 über Verkehrszeichen und -signale (GBl. Nr. 170, Pos. 1393, mit späteren Änderungen)
Erklärung

Richtige Antwort: Ja

In dieser Situation wird der Vorrang durch Verkehrszeichen bestimmt, die den Verlauf der Vorfahrtsstraße angeben (normalerweise Zeichen D-1 mit Zusatzzeichen T-6). Da Sie verpflichtet sind, den Vorrang zu gewähren, bedeutet dies, dass sich der Motorradfahrer auf einer gegenüber Ihrer Straße bevorrechtigten Straße befindet oder sich Ihnen von rechts auf einer Straße mit demselben Status nähert. Gemäß § 21 der Verordnung und Art. 25 des Straßenverkehrsgesetzes müssen Sie dem bevorrechtigten Fahrzeug den Vorrang gewähren.