3 PktA,B,C,D,T,AM,A1,A2,B1,C1,D1Offizielle Nummer: 771
Sie haben es vor, links abzubiegen. Sind Sie dazu verpflichtet, allen Fahrzeugen, die sich auf der Kreuzung befinden, Vorfahrt zu geben?
Beschreibung
Art. 25 Abs. 1 des Gesetzes vom 20. Juni 1997 - Straßenverkehrsgesetz (GBl. von 2005 Nr. 108, Pos. 908, mit späteren Änderungen), in Verbindung mit § 1 Abs. 2 Punkt 2 sowie § 21 Abs. 1 und 5 der Verordnung der Minister für Infrastruktur sowie Inneres und Verwaltung vom 31. Juli 2002 über Verkehrszeichen und -signale (GBl. Nr. 170, Pos. 1393, mit späteren Änderungen)
Erklärung
Richtige Antwort: Ja
Das Zeichen B-20 "STOP" zusammen mit dem darunter angebrachten Zusatzzeichen T-6c weist darauf hin, dass Sie sich über eine untergeordnete Straße einer Kreuzung nähern. In dieser Situation sind Sie beim Linksabbiegen verpflichtet, Fahrzeugen auf der Vorfahrtsstraße den Vorrang zu gewähren. Zusätzlich müssen Sie nach den allgemeinen Regeln des Art. 25 Abs. 1 Fahrzeugen den Vorrang gewähren, die aus der Gegenrichtung kommen und geradeaus fahren oder nach rechts abbiegen.