3 PktA,B,C,D,T,AM,A1,A2,B1,C1,D1Offizielle Nummer: 770
Sie planen, links abzubiegen und das entgegenkommende Fahrzeug hat es vor, geradeaus zu fahren. Haben Sie die Vorfahrt vor ihm?
Beschreibung
Art. 25 Abs. 1 des Gesetzes vom 20. Juni 1997 - Straßenverkehrsgesetz (GBl. von 2005, Nr. 108, Pos. 908, mit späteren Änderungen), in Verbindung mit § 1 Abs. 2 Pkt. 2 sowie § 21 Abs. 1 und 5 der Verordnung der Minister für Infrastruktur und für Inneres und Verwaltung vom 31. Juli 2002 über Verkehrszeichen und -signale (GBl. Nr. 170, Pos. 1393, mit späteren Änderungen)
Erklärung
Richtige Antwort: Nein
Sowohl Sie als auch das entgegenkommende Fahrzeug befinden sich auf einer untergeordneten Straße, was durch das Zeichen B-20 „STOP“ angezeigt wird. In dieser Situation sind Sie gemäß der allgemeinen Regel in Art. 25 Abs. 1 des Straßenverkehrsgesetzes beim Linksabbiegen verpflichtet, dem entgegenkommenden, geradeausfahrenden Fahrzeug Vorfahrt zu gewähren.