3 PktA,B,C,D,T,AM,A1,A2,B1,C1,D1Offizielle Nummer: 774
Sie planen, geradeaus zu fahren und das entgegenkommende Fahrzeug hat es vor, links abzubiegen. Haben Sie die Vorfahrt vor ihm?
Beschreibung
Art. 25 Abs. 1 des Gesetzes vom 20. Juni 1997 - Straßenverkehrsgesetz (GBl. von 2005 Nr. 108, Pos. 908, mit späteren Änderungen), in Verbindung mit § 1 Abs. 2 Punkt 2 und § 21 Abs. 5 der Verordnung der Minister für Infrastruktur sowie Inneres und Verwaltung vom 31. Juli 2002 über Verkehrszeichen und -signale (GBl. Nr. 170, Pos. 1393, mit späteren Änderungen)
Erklärung
Richtige Antwort: Nein
In der gezeigten Situation (Einzelbilder 12 bis 21) nähern Sie sich einer Kreuzung, vor der das Zeichen B-20 „STOP“ zusammen mit dem Zusatzzeichen T-6c aufgestellt ist. Dieses Zusatzzeichen zeigt den tatsächlichen Verlauf der Vorfahrtsstraße (dicke Linie) an, woraus hervorgeht, dass die Einmündung von gegenüber die Vorfahrtsstraße ist und Sie sich auf einer untergeordneten Straße befinden. Daher hat der entgegenkommende Fahrer Vorrang vor Ihnen, unabhängig davon, ob er geradeaus fährt oder abbiegt.
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Sie planen, geradeaus zu fahren und der Kraftradführer hat es vor, links abzubiegen. Haben Sie die Pflicht, ihm die Vorfahrt zu geben?
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Sie wurden bereits durch das vorausfahrende Fahrzeug überholt. Dürfen Sie direkt, nachdem Sie überholt wurden, die Geschwindigkeit erhöhen?