3 PktA,B,C,D,T,AM,A1,A2,B1,C1,D1Offizielle Nummer: 3549

Sie haben vor, geradeaus zu fahren. Sind Sie dazu verpflichtet, dem von rechts kommenden Fahrzeug Vorfahrt zu geben?

Beschreibung

Art. 5 und Art. 25 Abs. 1 des Gesetzes vom 20. Juni 1997 – Straßenverkehrsgesetz (GBl. von 2012, Pos. 1137, mit späteren Änderungen) in Verbindung mit § 1 Abs. 2 und § 43 Abs. 1 und 2 der Verordnung des Ministers für Infrastruktur sowie des Ministers für Inneres und Verwaltung vom 31. Juli 2002 über Verkehrszeichen und Signale (GBl. Nr. 170, Pos. 1393, mit späteren Änderungen).
Erklärung

Richtige Antwort: Ja

Das sichtbare Zeichen D-1 'Vorfahrtstraße' zusammen mit der Zusatztafel T-6a zeigt an, dass der Verlauf der Vorfahrtstraße an dieser Kreuzung nach rechts abbiegt. Das bedeutet, dass sowohl Sie als auch das von rechts kommende rote Fahrzeug auf der bevorrechtigten Straße befinden. In einer Situation, in der die Fahrtrichtungen gleichrangig sind, gilt die Rechts-vor-Links-Regel gemäß art. 25 ust. 1, weshalb Sie zur Vorfahrtgewährung verpflichtet sind.