3 PktA,B,C,D,T,AM,A1,A2,B1,C1,D1Offizielle Nummer: 3550

Haben Sie in der dargestellten Situation beim Abbiegen nach links die Pflicht, dem Kraftradfahrer die Vorfahrt zu gewähren?

Beschreibung

Art. 5 und Art. 25 Abs. 1 des Gesetzes vom 20. Juni 1997 – Straßenverkehrsgesetz (GBl. von 2012, Pos. 1137, mit späteren Änderungen) in Verbindung mit § 43 Abs. 1 und 2 der Verordnung des Ministers für Infrastruktur sowie des Ministers für Inneres und Verwaltung vom 31. Juli 2002 über Verkehrszeichen und Signale (GBl. Nr. 170, Pos. 1393, mit späteren Änderungen).
Erklärung

Richtige Antwort: Nein

In dieser Situation informiert das auf der rechten Seite sichtbare Zeichen D-1 'Vorfahrtstraße' zusammen mit der Zusatztafel T-6a darüber, dass die Vorfahrtstraße an der Kreuzung nach links abbiegt. Dies bedeutet, dass sich der von rechts kommende Motorradfahrer auf einer untergeordneten Straße befindet. Gemäß § 43 Abs. 1 der Verordnung über Verkehrszeichen und Signale haben Sie Vorrang vor einem Fahrzeug, das aus einer untergeordneten Straße kommt, weshalb Sie nicht verpflichtet sind, ihm Vorrang zu gewähren.