3 PktA,B,C,D,T,AM,A1,A2,B1,C1,D1Offizielle Nummer: 7351

Haben Sie in dieser Situation die Vorfahrt vor dem von links kommenden Fahrzeug?

Beschreibung

Art. 5 Abs. 1, Art. 25 Abs. 1 des Gesetzes vom 20. Juni 1997 - Straßenverkehrsgesetz (Dz. U. von 2012, Pos. 1137, in der geänderten Fassung) sowie § 36 Abs. 2 der Verordnung der Minister für Infrastruktur sowie Inneres und Verwaltung vom 31. Juli 2002 über Verkehrszeichen und -signale (Dz. U. Nr. 170, Pos. 1393, in der geänderten Fassung)
Erklärung

Richtige Antwort: Nein

In der gezeigten Situation ist vor der Einfahrt in die Kreuzung das Zeichen C-12 „Kreisverkehr“ zusammen mit dem Zeichen A-7 „Vorfahrt gewähren“ angebracht. Gemäß § 36 Abs. 2 der Verordnung über Verkehrszeichen und -signale bedeutet diese Zeichenkombination, dass Fahrer, die in die Kreuzung einfahren, den Fahrzeugen im Kreisverkehr Vorrang gewähren müssen. Da sich das von links kommende Fahrzeug bereits im Kreisverkehr befindet, haben Sie in dieser Situation keinen Vorrang davor.