3 PktA,B,C,D,T,AM,A1,A2,B1,C1,D1Offizielle Nummer: 1172

Sie haben vor, geradeaus zu fahren. Haben Sie die Pflicht, dem von rechts kommenden Fahrzeug die Vorfahrt zu geben?

Beschreibung

§ 98 Abs. 6 und § 43 Abs. 1 der Verordnung des Ministers für Infrastruktur sowie des Ministers für Inneres und Verwaltung vom 31. Juli 2002 über Verkehrszeichen und -signale (GBl. Nr. 170, Pos. 1393, mit spät. Änd.).
Erklärung

Richtige Antwort: Nein

Das rechts sichtbare Zeichen D-1 „Vorfahrtsstraße“ zusammen mit dem Zusatzschild T-6a informiert darüber, dass Sie sich auf einer Vorfahrtsstraße befinden, die an der Kreuzung nach links abbiegt. Die Linienführung auf dem Zusatzschild zeigt an, dass die Straße von rechts eine untergeordnete Straße ist (gekennzeichnet durch eine dünne Linie). Gemäß § 43 Abs. 1 haben Sie Vorrang vor Fahrzeugen, die von der untergeordneten Straße kommen; daher sind Sie nicht verpflichtet, dem Fahrzeug von rechts Vorrang zu gewähren.