3 PktA,B,C,D,T,AM,A1,A2,B1,C1,D1Offizielle Nummer: 7362
Sie möchten links abbiegen. Haben Sie in dieser Situation die Vorfahrt vor dem von links kommenden Fahrzeug?
Beschreibung
Art. 5 Abs. 1 des Gesetzes vom 20. Juni 1997 - Straßenverkehrsgesetz (Dz. U. von 2012, Pos. 1137, in der geänderten Fassung) sowie § 1 Abs. 2 Punkt 1, § 43 Abs. 1 der Verordnung der Minister für Infrastruktur sowie Inneres und Verwaltung vom 31. Juli 2002 über Verkehrszeichen und -signale (Dz. U. Nr. 170, Pos. 1393, in der geänderten Fassung)
Erklärung
Richtige Antwort: Ja
Vor der Kreuzung ist das Zeichen D-1 „Vorfahrtsstraße“ zusammen mit dem Zusatzzeichen T-6a zu sehen, das anzeigt, dass die Vorfahrtsstraße geradeaus verläuft (dicke Linie). Das bedeutet, dass sich das von links kommende Fahrzeug auf einer untergeordneten Straße befindet (dünne Linie). In dieser Situation haben Sie daher gemäß der Hierarchie der Verkehrszeichen in Art. 5 des Straßenverkehrsgesetzes Vorrang davor.