3 PktBOffizielle Nummer: 8565

Soll man in dieser Situation beim Einfahren auf die Kreuzung unbedingt anhalten?

Beschreibung

Art. 5 Abs. 1 des Gesetzes vom 20. Juni 1997 - Straßenverkehrsgesetz (GBl. von 2012, Pos. 1137, mit späteren Änderungen) in Verbindung mit § 5 Abs. 5 und § 36 Abs. 1 und 2 der Verordnung der Minister für Infrastruktur sowie für Innere Angelegenheiten und Verwaltung vom 31. Juli 2002 über Verkehrszeichen und -signale (GBl. Nr. 170, Pos. 1393, mit späteren Änderungen)
Erklärung

Richtige Antwort: Nein

Das vor dem Kreisverkehr sichtbare Zeichen A-7 „Vorfahrt gewähren“ verpflichtet dazu, Fahrzeugen, die sich bereits auf der Kreuzung befinden, die Vorfahrt zu gewähren. Es legt jedoch keine unbedingte Pflicht zum Anhalten des Fahrzeugs auf. Ein Anhalten ist nur dann erforderlich, wenn die Verkehrssituation dies erfordert, z.B. wenn sich ein anderes Fahrzeug im Kreisverkehr bewegt. Die unbedingte Anhaltepflicht wird durch das Zeichen B-20 „STOP“ angeordnet.