3 PktA,B,C,D,T,AM,A1,A2,B1,C1,D1Offizielle Nummer: 7355

Sind Sie in dieser Situation verpflichtet, dem von rechts kommenden Fahrzeug die Vorfahrt zu gewähren?

Beschreibung

Art. 5 Abs. 1, Art. 25 Abs. 1 des Gesetzes vom 20. Juni 1997 - Straßenverkehrsgesetz (Dz. U. von 2012, Pos. 1137, in der geänderten Fassung) sowie § 1 Abs. 2 Punkt 2, § 5 Abs. 5 der Verordnung der Minister für Infrastruktur sowie Inneres und Verwaltung vom 31. Juli 2002 über Verkehrszeichen und -signale (Dz. U. Nr. 170, Pos. 1393, in der geänderten Fassung)
Erklärung

Richtige Antwort: Ja

In der gezeigten Sequenz befindet sich bei der Annäherung an die Kreuzung (Bilder 5-6) auf der rechten Seite das Gefahrenzeichen A-5 „Kreuzung“. Es weist auf die Annäherung an eine Kreuzung gleichrangiger Straßen hin, an der der Vorrang nicht durch Gebots- oder Verbotszeichen geregelt ist. In einer solchen Situation gilt die Rechts-vor-Links-Regel, was bedeutet, dass Sie gemäß Art. 25 Abs. 1 des Straßenverkehrsgesetzes verpflichtet sind, dem von rechts kommenden Fahrzeug Vorrang zu gewähren.