3 PktBOffizielle Nummer: 13384
Sie möchten an der nähesten Kreuzung links fahren. Sollen Sie dann den im Gegenverkehr kommenden Fahrzeugen die Vorfahrt gewähren?

Beschreibung
Art. 25 Abs. 1 sowie Art. 5 Abs. 1 des Gesetzes vom 20. Juni 1997 – Straßenverkehrsgesetz (GBl. 2012, Pos. 1137, in der jeweils geltenden Fassung) in Verbindung mit § 43 Abs. 1 und 2 der Verordnung der Minister für Infrastruktur sowie für Inneres und Verwaltung vom 31. Juli 2002 über Verkehrszeichen und -signale (GBl. Nr. 170, Pos. 1393, in der jeweils geltenden Fassung)
Erklärung
Richtige Antwort: Nein
Das rechts sichtbare Zeichen D-1 „Vorfahrtstraße“ zeigt zusammen mit dem Zusatzschild T-6a an, dass die Vorfahrtstraße an der Kreuzung nach links verläuft (gekennzeichnet durch die dicke Linie). Das bedeutet, dass sich entgegenkommende Fahrzeuge auf einer untergeordneten Straße befinden (dünne Linie) und Ihnen Vorrang gewähren müssen. In dieser Situation sind Sie beim Linksabbiegen nicht verpflichtet, entgegenkommenden Fahrzeugen Vorrang zu gewähren.