3 PktBOffizielle Nummer: 9443
Bestimmmt in dieser Situation das "Stop"-Zeichen den genauen Anhaltspunkt des Fahrzeugs vor dem Einfahren auf die Kreuzung?
Beschreibung
Verordnung der Minister für Infrastruktur sowie Inneres und Verwaltung vom 31. Juli 2002 über Verkehrszeichen und -signale. (GBl. 2002 Nr. 170 Pos. 1393, mit spät. Änd.)
Erklärung
Richtige Antwort: Nein
Das im Video sichtbare Zeichen B-20 „STOP“ verpflichtet zum Anhalten, legt jedoch an sich keinen präzisen Punkt fest, an dem das Fahrzeug zum Stillstand gebracht werden muss. Gemäß den Vorschriften ist der Ort zum Anhalten die auf der Fahrbahn markierte Haltelinie P-12, und falls diese fehlt – eine Stelle, an der der Fahrer ausreichende Sicht hat und sicherstellen kann, dass er den Verkehr auf der Vorfahrtstraße nicht behindert.