3 PktA,B,C,D,T,AM,A1,A2,B1,C1,D1Offizielle Nummer: 3635
Der Führer des entgegenkommenden Fahrzeuges hat es vor, links abzubiegen. Haben Sie die Pflicht, ihm die Vorfahrt zu geben?
Beschreibung
Art. 5 und Art. 25 Abs. 1 des Gesetzes vom 20. Juni 1997 – Straßenverkehrsgesetz (Dz. U. von 2012, Pos. 1137, mit späteren Änderungen), in Verbindung mit § 1 Abs. 2 Punkt 2 und § 21 Abs. 1 und 5 der Verordnung der Minister für Infrastruktur sowie Inneres und Verwaltung vom 31. Juli 2002 über Verkehrszeichen und -signale (Dz. U. Nr. 170, Pos. 1393, mit späteren Änderungen).
Erklärung
Richtige Antwort: Ja
Sie fahren auf eine Kreuzung zu, die mit dem Zeichen B-20 „STOP“ und dem Zusatzschild T-6a gekennzeichnet ist, welches den tatsächlichen Verlauf der Vorfahrtsstraße anzeigt. Das Schema auf dem Zusatzschild (dicke Linie) informiert darüber, dass die Vorfahrtsstraße von der gegenüberliegenden Seite kommt und (aus Ihrer Sicht) nach links abbiegt. Das bedeutet, dass sich das entgegenkommende Fahrzeug auf der Vorfahrtsstraße befindet und Sie auf einer untergeordneten Straße. Daher müssen Sie ihm gemäß § 21 Abs. 1 der Verordnung über Verkehrszeichen und -signale Vorrang gewähren.