3 PktBOffizielle Nummer: 9426
Kommen Sie in dieser Situation an eine Kreuzung gleichrangiger Straßen?
Beschreibung
Verordnung der Minister für Infrastruktur sowie für Inneres und Verwaltung vom 31. Juli 2002 über Verkehrszeichen und -signale. (GBl. 2002, Nr. 170, Pos. 1393, mit späteren Änderungen)
Erklärung
Richtige Antwort: Nein
Nein, denn das rechts am Straßenrand sichtbare Informationszeichen D-1 „Vorfahrtsstraße“ bedeutet, dass Sie sich auf einer Straße befinden, auf der Sie an der nächsten Kreuzung Vorfahrt haben. Eine gleichrangige Kreuzung ist eine Kreuzung, an der die Vorfahrt nicht durch Schilder geregelt ist. Das Vorhandensein des Zeichens D-1 schließt also aus, dass es sich um eine gleichrangige Kreuzung handelt.