3 PktA,B,C,D,T,AM,A1,A2,B1,C1,D1Offizielle Nummer: 3756
Sie planen geradeaus zu fahren und der Kraftradfahrer hat vor, links abzubiegen. Haben Sie die Pflicht, ihm die Vorfahrt zu geben?
Beschreibung
Art. 25 Abs. 1 des Gesetzes vom 20. Juni 1997 – Straßenverkehrsgesetz (Dz.U. von 2005, Nr. 108, Pos. 908, mit späteren Änderungen), in Verbindung mit § 1 Abs. 2 Punkt 2 und § 21 Abs. 5 der Verordnung der Minister für Infrastruktur sowie Inneres und Verwaltung vom 31. Juli 2002 über Verkehrszeichen und -signale (Dz.U. Nr. 170, Pos. 1393, mit späteren Änderungen).
Erklärung
Richtige Antwort: Ja
Beim Zufahren auf die Kreuzung sehen Sie das Zeichen B-20 „STOP“ und das darunter angebrachte Zusatzschild T-6c, das den tatsächlichen Verlauf der Vorfahrtsstraße anzeigt (gekennzeichnet durch eine dicke Linie). Daraus ergibt sich, dass die Vorfahrtsstraße von links kommt. Da sich der Motorradfahrer auf der Vorfahrtsstraße befindet und Sie auf einer untergeordneten Straße, sind Sie verpflichtet, ihm gemäß § 21 Abs. 5 der Verordnung über Verkehrszeichen und -signale Vorrang zu gewähren.