1 PktA,B,C,D,T,AM,A1,A2,B1,C1,D1Offizielle Nummer: 3742

Dürfen an der Stelle, die mit der Haltestellelinie markiert ist, auschließlich berechtigte Fahrzeuge anhalten?

Beschreibung

§ 90 Abs. 1 in Verbindung mit § 51 der Verordnung der Minister für Infrastruktur sowie für Inneres und Verwaltung vom 31. Juli 2002 über Verkehrszeichen und -signale (GBl. Nr. 170, Pos. 1393, mit Änderungen)
Erklärung

Richtige Antwort: Ja

Ja. Die horizontale Markierung P-17 „Haltestellenlinie“ kennzeichnet den Ort, an dem nur Fahrzeuge des öffentlichen Nahverkehrs, die regelmäßige Beförderungen durchführen, anhalten dürfen. Anderen Fahrzeugen ist das Anhalten auf der gesamten Länge dieser Linie untersagt.