1 PktBOffizielle Nummer: 3731

Hat man in der dargestellten Situation beim Parken auf der Straße die Pflicht, Begrenzungslicht oder Standlicht einzuschalten?

Hat man in der dargestellten Situation beim Parken auf der Straße die Pflicht, Begrenzungslicht oder Standlicht einzuschalten?

Beschreibung

Art. 52 Abs. 1 des Gesetzes vom 20. Juni 1997 – Straßenverkehrsgesetz (Dz.U. von 2012, Pos. 1137, mit späteren Änderungen).
Erklärung

Richtige Antwort: Ja

Auf dem Foto ist ein Fahrzeug zu sehen, das bei unzureichenden Sichtverhältnissen (Dämmerung) an einer unbeleuchteten Stelle am Straßenrand parkt. In einer solchen Situation sind Sie gemäß Art. 52 Abs. 1 des Straßenverkehrsgesetzes verpflichtet, die Begrenzungs- oder Parkleuchten einzuschalten, um die Sichtbarkeit des Fahrzeugs für andere Verkehrsteilnehmer zu gewährleisten und Auffahrunfälle zu vermeiden.