1 PktBOffizielle Nummer: 3731
Hat man in der dargestellten Situation beim Parken auf der Straße die Pflicht, Begrenzungslicht oder Standlicht einzuschalten?

Beschreibung
Art. 52 Abs. 1 des Gesetzes vom 20. Juni 1997 – Straßenverkehrsgesetz (Dz.U. von 2012, Pos. 1137, mit späteren Änderungen).
Erklärung
Richtige Antwort: Ja
Auf dem Foto ist ein Fahrzeug zu sehen, das bei unzureichenden Sichtverhältnissen (Dämmerung) an einer unbeleuchteten Stelle am Straßenrand parkt. In einer solchen Situation sind Sie gemäß Art. 52 Abs. 1 des Straßenverkehrsgesetzes verpflichtet, die Begrenzungs- oder Parkleuchten einzuschalten, um die Sichtbarkeit des Fahrzeugs für andere Verkehrsteilnehmer zu gewährleisten und Auffahrunfälle zu vermeiden.