3 PktBOffizielle Nummer: 3724
Mit welchem der genannten Elemente ist jeder PKW auszustatten?
Beschreibung
§ 11 Abs. 1 Punkt 14 der Verordnung des Ministers für Infrastruktur vom 31. Dezember 2002 über die technischen Bedingungen von Fahrzeugen und den Umfang ihrer notwendigen Ausstattung (GBl. von 2003, Nr. 32, Pos. 262, mit späteren Änderungen)
Erklärung
Richtige Antwort: Mit dem Feuerlöscher.
Ein Warndreieck mit Homologationszeichen ist neben einem Feuerlöscher ein obligatorischer Bestandteil der Ausstattung jedes Personenkraftwagens in Polen. Es dient dazu, das Stehenbleiben eines Fahrzeugs aufgrund einer Panne oder eines Unfalls zu signalisieren, was für die Sicherheit anderer Verkehrsteilnehmer von entscheidender Bedeutung ist. Ein Verbandskasten oder eine Warnweste sind gesetzlich nicht vorgeschrieben.