3 PktBOffizielle Nummer: 3723
Mit welchem der genannten Zubehörelemente ist jeder PKW auszustatten?
Beschreibung
GBl. vom 26.02.2003, Nr. 32, Pos. 262 mit späteren Änderungen - § 11.1.13
Erklärung
Richtige Antwort: Warndreieck.
Die Pflichtausstattung eines Personenkraftwagens in Polen umfasst einen Feuerlöscher und ein Warndreieck. Der Feuerlöscher muss funktionstüchtig und im Bedarfsfall an einem leicht zugänglichen Ort untergebracht sein. Ein Verbandskasten, eine Warnweste oder ein Ersatzrad sind, obwohl sehr zur Sicherheit empfohlen, nach polnischem Recht nicht vorgeschrieben.