1 PktA,B,C,D,T,AM,A1,A2,B1,C1,D1Offizielle Nummer: 3695

Warnen die gezeigten Warnfahrbahnmarkierungen vor einer gefährlichen Stelle?

Warnen die gezeigten Warnfahrbahnmarkierungen vor einer gefährlichen Stelle?

Beschreibung

§ 2 Abs. 6 und § 3 sowie § 8 Abs. 1 der Verordnung der Minister für Infrastruktur sowie für Inneres und Verwaltung vom 31. Juli 2002 (GBl. von 2002, Nr. 170, Pos. 1393, mit Änderungen) in Verbindung mit Punkt 5.1 des Anhangs Nr. 2 der Verordnung des Ministers für Infrastruktur vom 3. Juli 2003 über die detaillierten technischen Bedingungen für Verkehrszeichen und -signale sowie Verkehrssicherheitsvorrichtungen und die Bedingungen für deren Anbringung auf Straßen (GBl. von 2003, Nr. 220, Pos. 2181, mit Änderungen)
Erklärung

Richtige Antwort: Ja

Ja, das ist die grundlegende Funktion von Warnzeichen. Die auf der Fahrbahn sichtbaren horizontalen Markierungen sind eine Wiederholung des vertikalen Zeichens A-16 „Fußgängerüberweg“ und warnen vor der Annäherung an eine Gefahrenstelle. Sie verpflichten den Fahrer zu besonderer Vorsicht.