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Horizontale Straßenmarkierungen

146 Fragen in dieser Kategorie

Horizontale Straßenmarkierungen (Zeichen auf der Fahrbahn) sind ein wesentlicher Bestandteil der Verkehrsregelung in Polen. Sie umfassen Fahrbahnlinien, Pfeile, Sperrflächen und besondere Markierungen. Das polnische System der Straßenmarkierungen ähnelt dem deutschen, weist jedoch einige spezifische Unterschiede auf, die in der Prüfung abgefragt werden.

Warum diese Kategorie für die Prüfung wichtig ist

Fragen zu Straßenmarkierungen erscheinen in nahezu jeder Prüfung mit 1-3 Fragen. Sie betreffen häufig Situationen, in denen der Fahrer entscheiden muss, ob ein Überfahren der Markierung erlaubt ist. Die Punktzahl in dieser Kategorie kann prüfungsentscheidend sein, da Markierungen oft in Kombination mit Verkehrsschildern abgefragt werden und das Gesamtverständnis der Verkehrssituation testen.

Häufige Fehler und Tipps

Ein häufiger Fehler ist die Verwechslung von durchgezogenen und gestrichelten Linien: Eine durchgezogene Linie (linia ciągła) darf in Polen niemals überfahren werden, auch nicht zum Überholen. Deutsche Fahrer sollten beachten, dass in Polen gelbe Markierungen für Parkverbote und Haltestellen verwendet werden — ein System, das dem deutschen ähnelt. Besondere Aufmerksamkeit verdienen die P-Markierungen (Pfeile), die die Fahrtrichtung auf bestimmten Fahrstreifen festlegen. Merken Sie sich: Straßenmarkierungen haben in Polen Vorrang vor der allgemeinen Straßenanordnung.

1

Darf man in der dargestellten Situation die von dir besetzte Fahrbahn wechseln, wenn man die Absicht hat, geradeaus zu fahren?

§ 86 Abs. 1 und 2 der Verordnung der Minister für Infrastruktur sowie für Inneres und Verwaltung vom 31. Juli 2002 über Verkehrszeichen und -signale (GBl. Nr. 170, Pos. 1393, mit Änd.)
A,B,C,D,T,AM,A1,A2,B1,C1,D1#544

A: Ja

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1

Darf man in der dargestellten Situation auf die Fahrbahn auf der linken Seite einfahren?

§ 86 Abs. 4 in Bezug auf § 85 Abs. 2 und 3 der Verordnung der Minister für Infrastruktur sowie für Inneres und Verwaltung vom 31. Juli 2002 über Verkehrszeichen und -signale (GBl. Nr. 170, Pos. 1393, mit Änd.)
A,B,C,D,T,AM,A1,A2,B1,C1,D1#591

B: Nein

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1

Bestimmt in der dargestellten Situation die sichtbare gestrichelte Linie die Stelle, wo das Fahrzueg im Zusammenhang mit dem Zeichen "Stopp" angehalten werden soll?

§ 89 Abs. 3 in Bezug auf § 21 Abs. 1 und 2 der Verordnung der Minister für Infrastruktur sowie für Inneres und Verwaltung vom 31. Juli 2002 über Verkehrszeichen und -signale (GBl. Nr. 170, Pos. 1393, mit Änd.)
A,B,C,D,T,AM,A1,A2,B1,C1,D1#599

B: Nein

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1

Bestimmt die durchgezogene Linie die Stelle, wo das Fahrzeug im Zusammenhang mit dem Zeichen "Stopp" angehalten werden soll?

§ 89 Abs. 1 der Verordnung der Minister für Infrastruktur sowie für Inneres und Verwaltung vom 31. Juli 2002 über Verkehrszeichen und -signale (GBl. Nr. 170, Pos. 1393, mit Änd.)
A,B,C,D,T,AM,A1,A2,B1,C1,D1#600

A: Ja

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1

Sie haben vor, an dieser Kreuzung zu wenden. Befinden Sie sich auf der richtigen Fahrspur?

§ 87 Abs. 1 Punkt 2 und Abs. 2 der Verordnung der Minister für Infrastruktur sowie Inneres und Verwaltung vom 31. Juli 2002 über Verkehrszeichen und -signale (GBl. Nr. 170, Pos. 1393, in der geänderten Fassung)
A,B,C,D,T,AM,A1,A2,B1,C1,D1#610

A: Ja

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1

Sie biegen in der Kreuzung links ab. Erlauben die Fahrbahnmarkierungen, nachdem Sie auf die Querfahrbahn eingefahren sind, die rechte Fahrspur an der Fahrbahnkante in Anspruch zu nehmen?

§ 86 Abs. 4 der Verordnung der Minister für Infrastruktur sowie Inneres und Verwaltung vom 31. Juli 2002 über Verkehrszeichen und -signale (GBl. Nr. 170, Pos. 1393, in der geänderten Fassung)
A,B,C,D,T,AM,A1,A2,B1,C1,D1#612

A: Ja

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1

Darf man an dieser Stelle links abbiegen und auf die Tankstelle einfahren?

Art. 3 Abs. 1 des Straßenverkehrsgesetzes sowie § 86 Abs. 5 und § 35 Abs. 1 Punkt 5 (GBl. von 2003, Nr. 170)
A,B,C,D,T,AM,A1,A2,B1,C1,D1#617

B: Nein

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1

Zeigt die dargestellte, aus Dreiecken bestehende Linie die Stelle an, wo man anhalten muss, um die Vorfahrt zu gewähren?

§ 89 Abs. 2 der Verordnung der Minister für Infrastruktur und für Inneres und Verwaltung vom 31. Juli 2002 über Verkehrszeichen und -signale (GBl. Nr. 170, Pos. 1393, mit Änderungen)
A,B,C,D,T,AM,A1,A2,B1,C1,D1#621

A: Ja

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1

Darf man an der so markierten Stelle links, auf den Parkplatz abbiegen?

Art. 3 Abs. 1 StVO und § 86 Abs. 5 (GBl. von 2003, Nr. 170)
A,B,C,D,T,AM,A1,A2,B1,C1,D1#623

B: Nein

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1

Sie haben vor, zu rasten. Darf man an dieser Stelle links, zum Parkplatz abbiegen?

Art. 3 Abs. 1 StVO und § 86 Abs. 5 (GBl. von 2003, Nr. 170)
A,B,C,D,T,AM,A1,A2,B1,C1,D1#624

B: Nein

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1

Darf man an dieser Stelle von dem in Anspruch genommenen Fahrstreifen links abbiegen?

(GBl. von 2003 Nr. 170) § 87 Abs. 1 Punkt 2, in Verbindung mit § 85 Abs. 3
A,B,C,D,T,AM,A1,A2,B1,C1,D1#626

B: Nein

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1

Darf man an der Stelle, die zu sehen ist, direkt vor dem Fußgängerübergang, die Fahrspur wechseln?

§ 86 Abs. 3 der Verordnung der Minister für Infrastruktur und für Inneres und Verwaltung vom 31. Juli 2002 über Verkehrszeichen und -signale (GBl. Nr. 170, Pos. 1393 mit Änderungen) in Verbindung mit Pkt. 2.2.1.6 des Anhangs Nr. 2 der Verordnung des Ministers für Infrastruktur vom 3. Juli 2003 über die detaillierten technischen Bedingungen für Verkehrszeichen und -signale sowie Verkehrssicherungsanlagen und die Bedingungen für deren Anbringung auf Straßen (GBl. Nr. 220, Pos. 2181, mit Änderungen)
A,B,C,D,T,AM,A1,A2,B1,C1,D1#630

B: Nein

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1

Bestätigt die gezeigte Fahrbahnmarkierung in Form eines Dreiecks die Warnung vor einer Kreuzung mit Vorfahrtsstraße?

§ 89 Abs. 4 in Bezug auf § 5 Abs. 5 der Verordnung der Minister für Infrastruktur und für Inneres und Verwaltung vom 31. Juli 2002 über Verkehrszeichen und -signale (GBl. Nr. 170, Pos. 1393, mit Änderungen)
A,B,C,D,T,AM,A1,A2,B1,C1,D1#632

A: Ja

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1

Darf man in der dargestellten Situation auf die benachbarte rechte Fahrspur einfahren?

§ 86 Abs. 4 der Verordnung der Minister für Infrastruktur sowie Inneres und Verwaltung vom 31. Juli 2002 über Verkehrszeichen und -signale (GBl. Nr. 170, Pos. 1393, in der geänderten Fassung)
A,B,C,D,T,AM,A1,A2,B1,C1,D1#637

A: Ja

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1

Bestimmt die sichtbare gestrichelte Querlinie die Stelle, wo das Fahrzeug bedingt angehalten werden soll?

§ 89 Abs. 3 der Verordnung der Minister für Infrastruktur sowie Inneres und Verwaltung vom 31. Juli 2002 über Verkehrszeichen und -signale (GBl. Nr. 170, Pos. 1393, in der geänderten Fassung)
A,B,C,D,T,AM,A1,A2,B1,C1,D1#639

A: Ja

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1

Zeigt diese Linie diese Stelle an, an der obligatorisch vor dem Einfahren in die Kreuzung anzuhalten ist?

§ 89 Abs. 1 der Verordnung der Minister für Infrastruktur und für Inneres und Verwaltung vom 31. Juli 2002 über Verkehrszeichen und -signale (GBl. Nr. 170, Pos. 1393, mit Änderungen) in Bezug auf § 21 Abs. 1 und 2 der zitierten Verordnung.
A,B,C,D,T,AM,A1,A2,B1,C1,D1#869

A: Ja

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1

Zeigt die dargestellte Linie diese Anhaltstelle an, woher man die besten Sichtverhältnisse in der Kreuzung hat?

§ 89 Abs. 1 der Verordnung der Minister für Infrastruktur und für Inneres und Verwaltung vom 31. Juli 2002 (GBl. von 2002 Nr. 170, Pos. 1393, mit Änderungen) in Verbindung mit Pkt. 4.2.3 des Anhangs Nr. 2 der Verordnung des Ministers für Infrastruktur vom 3. Juli 2003 über die detaillierten technischen Bedingungen für Verkehrszeichen und -signale sowie Verkehrssicherungsanlagen und die Bedingungen für deren Anbringung auf Straßen (GBl. von 2003 Nr. 220, Pos. 2181, mit Änderungen)
A,B,C,D,T,AM,A1,A2,B1,C1,D1#870

A: Ja

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1

Hat man die Pflicht an der markierten Stelle sogar dann anzuhalten, wenn man sich vergewissert hast, dass sich auf der Vorfahrtsstraße keine anderen Fahrzeuge bewegen?

§ 89 Abs. 1 der Verordnung der Minister für Infrastruktur und für Inneres und Verwaltung vom 31. Juli 2002 über Verkehrszeichen und -signale (GBl. Nr. 170, Pos. 1393, mit Änderungen)
A,B,C,D,T,AM,A1,A2,B1,C1,D1#872

A: Ja

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1

Darf man in der dargestellten Situation auf die Fahrspur einfahren, die sich am rechten Straßenrand befindet?

§ 86 Abs. 4 der Verordnung der Minister für Infrastruktur sowie Inneres und Verwaltung vom 31. Juli 2002 über Verkehrszeichen und -signale (GBl. Nr. 170, Pos. 1393, in der geänderten Fassung)
A,B,C,D,T,AM,A1,A2,B1,C1,D1#884

A: Ja

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1

Markieren in der abgebildeten Situation die roten Rückstrahlpunkte den rechten Straßenrand?

§ 85 Abs. 1 und 4 der Verordnung der Minister für Infrastruktur und für Innere Angelegenheiten und Verwaltung vom 31. Juli 2002 (GBl. von 2002, Nr. 170, Pos. 1393, mit Änderungen) in Verbindung mit Pkt. 6.1 des Anhangs Nr. 2 zur Verordnung des Ministers für Infrastruktur vom 3. Juli 2003 über detaillierte technische Bedingungen für Verkehrszeichen und -signale sowie Verkehrssicherheitsvorrichtungen und die Bedingungen für deren Anbringung auf Straßen (GBl. von 2003, Nr. 220, Pos. 2181, mit Änderungen).
A,B,C,D,T,AM,A1,A2,B1,C1,D1#1052

A: Ja

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1

Befindet sich in der dargestellten Situation hinter der aus roten Punktrückstrahler bestehenden Linie eine Fahrspur?

§ 85 Abs. 1 und 4 der Verordnung der Minister für Infrastruktur und für Innere Angelegenheiten und Verwaltung vom 31. Juli 2002 (GBl. von 2002, Nr. 170, Pos. 1393, mit Änderungen) in Verbindung mit Pkt. 6.1 des Anhangs Nr. 2 zur Verordnung des Ministers für Infrastruktur vom 3. Juli 2003 über detaillierte technische Bedingungen für Verkehrszeichen und -signale sowie Verkehrssicherheitsvorrichtungen und die Bedingungen für deren Anbringung auf Straßen (GBl. von 2003, Nr. 220, Pos. 2181, mit Änderungen).
A,B,C,D,T,AM,A1,A2,B1,C1,D1#1055

B: Nein

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1

Befindet sich in der dargestellten Situation direkt hinter der auf der rechten Straßenseite sichtbaren, aus weißen Punktrückstrahlern bestehenden Linie der Randstreifen?

§ 85 Abs. 1 und 4 der Verordnung des Ministers für Infrastruktur sowie des Ministers für Inneres und Verwaltung vom 31. Juli 2002 (GBl. von 2002 Nr. 170, Pos. 1393, mit Änd.) in Verbindung mit Punkt 6.1 der Anlage Nr. 2 zur Verordnung des Ministers für Infrastruktur vom 3. Juli 2003 über detaillierte technische Bedingungen für Verkehrszeichen und -signale sowie Verkehrssicherheitseinrichtungen und die Bedingungen für deren Anbringung auf Straßen (GBl. von 2003 Nr. 220, Pos. 2181, mit Änd.).
A,B,C,D,T,AM,A1,A2,B1,C1,D1#1056

B: Nein

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1

Informieren in der dargestellten Situation die auf der rechten Fahrbahn angebrachten weißen Punktrückstrahler über die Fahrbahnkante?

§ 85 Abs. 1 und 4 der Verordnung des Ministers für Infrastruktur sowie des Ministers für Inneres und Verwaltung vom 31. Juli 2002 (GBl. von 2002 Nr. 170, Pos. 1393, mit Änd.) in Verbindung mit Punkt 6.1 der Anlage Nr. 2 zur Verordnung des Ministers für Infrastruktur vom 3. Juli 2003 über detaillierte technische Bedingungen für Verkehrszeichen und -signale sowie Verkehrssicherheitseinrichtungen und die Bedingungen für deren Anbringung auf Straßen (GBl. von 2003 Nr. 220, Pos. 2181, mit Änd.).
A,B,C,D,T,AM,A1,A2,B1,C1,D1#1058

B: Nein

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1

Ist in der dargestellten Situation jede Fahrspur für jedes Fahrzeug bestimmt?

§ 87 Abs. 3 sowie § 91 Abs. 1 der Verordnung der Minister für Infrastruktur und für Inneres und Verwaltung vom 31. Juli 2002 über Verkehrszeichen und -signale (GBl. Nr. 170, Pos. 1393, mit späteren Änderungen).
A,B,C,D,T,AM,A1,A2,B1,C1,D1#2879

B: Nein

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1

Wechseln Sie in der dargestellten Situation, beim Überfahren der gestrichelten Linie, die Fahrspur?

§ 85 Abs. 3 (GBl. von 2002, Nr. 170)
A,B,C,D,T,AM,A1,A2,B1,C1,D1#2880

B: Nein

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1

Spricht die horizontale Fahrbahnmarkierung in der dargestellten Situation das Verbot aus, die Fahrspur zu wechseln?

§ 86 Abs. 3 der Verordnung der Minister für Infrastruktur und für Inneres und Verwaltung vom 31. Juli 2002 über Verkehrszeichen und -signale (GBl. Nr. 170, Pos. 1393, mit späteren Änderungen).
A,B,C,D,T,AM,A1,A2,B1,C1,D1#2882

A: Ja

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1

Darf man in der dargestellten Situation, wenn man einen PKW lenkt, auf der gefahrenen Fahrspur weiter geradeaus fahren?

§ 87 Abs. 1 Pkt. 2 der Verordnung der Minister für Infrastruktur und für Inneres und Verwaltung vom 31. Juli 2002 über Verkehrszeichen und -signale (GBl. Nr. 170, Pos. 1393, mit späteren Änderungen).
B#2883

B: Nein

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1

Darf man in der dargestellten Situation alle Fahrspuren über die gesamte Fahrbahnbreite in Anspruch nehmen?

§ 85 Abs. 2 und 3 sowie 86 Abs. 5 der Verordnung der Minister für Infrastruktur und für Inneres und Verwaltung vom 31. Juli 2002 über Verkehrszeichen und -signale (GBl. Nr. 170, Pos. 1393, mit späteren Änderungen).
A,B,C,D,T,AM,A1,A2,B1,C1,D1#2885

B: Nein

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1

Darf man von der besetzten Fahrspur auf der dargestellten Kreuzung rechts abbiegen?

§ 86 Abs. 1 der Verordnung über Verkehrszeichen und -signale.
A,B,C,D,T,AM,A1,A2,B1,C1,D1#2889

A: Ja

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1

Darf man in der dargestellten Situation die besetzte Fahrspur wechseln?

§ 85 Abs. 2 und 3 der Verordnung über Verkehrszeichen und -signale in Verbindung mit den technischen Bedingungen für Verkehrszeichen.
A,B,C,D,T,AM,A1,A2,B1,C1,D1#2892

A: Ja

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1

Ist auf diesem Randstreifen der Aufenthalt eines Fahrzeuges erlaubt?

Art. 49 Abs. 1 Pkt. 5 des Gesetzes vom 20. Juni 1997, Straßenverkehrsgesetz (GBl. von 2012, Pos. 1137, mit späteren Änderungen) sowie § 86 Abs. 8 Pkt. 2 der Verordnung der Minister für Infrastruktur und für Inneres und Verwaltung vom 31. Juli 2002 über Verkehrszeichen und -signale (GBl. Nr. 170, Pos. 1393, mit späteren Änderungen).
A,B,C,D,T,A1,A2,B1,C1,D1#2898

B: Nein

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1

Ist auf diesem Randstreifen das Anhalten eines Fahrzeuges erlaubt, welches nicht aus den Bedingungen oder Vorschriften des Straßenverkehrs resultiert?

Art. 49 Abs. 1 Pkt. 5 des Gesetzes vom 20. Juni 1997, Straßenverkehrsgesetz (GBl. von 2012, Pos. 1137, mit späteren Änderungen) sowie § 86 Abs. 8 Pkt. 2 der Verordnung der Minister für Infrastruktur und für Inneres und Verwaltung vom 31. Juli 2002 über Verkehrszeichen und -signale (GBl. Nr. 170, Pos. 1393, mit späteren Änderungen).
A,B,C,D,T,A1,A2,B1,C1,D1#2899

B: Nein

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1

Darf man in der dargestellten Situation die Fahrspur wechseln, um geradeaus zu fahren?

§ 90 Abs. 5 der Verordnung der Minister für Infrastruktur und für Inneres und Verwaltung vom 31. Juli 2002 über Verkehrszeichen und -signale (GBl. Nr. 170, Pos. 1393, mit späteren Änderungen).
A,B,C,D,T,AM,A1,A2,B1,C1,D1#2901

B: Nein

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1

Darf man in der dargestellten Situation in der gezeigten Kreuzung wenden?

§ 87 Abs. 1 Punkt 2 und Abs. 2 der Verordnung über Verkehrszeichen und -signale.
A,B,C,D,T,AM,A1,A2,B1,C1,D1#2902

A: Ja

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1

Darf man von der bis jetzt besetzten Fahrspur in der gezeigten Kreuzung wenden?

§ 87 Abs. 1 Punkt 2 und Abs. 2 der Verordnung über Verkehrszeichen und -signale.
A,B,AM,A1,A2,B1#2904

B: Nein

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1

Darf man in dieser Situation auf die Fahrspur an der Fahrbahnkante wechseln?

§ 86 Abs. 3 sowie § 91 Abs. 1 der Verordnung der Minister für Infrastruktur und für Inneres und Verwaltung vom 31. Juli 2002 über Verkehrszeichen und -signale (GBl. Nr. 170, Pos. 1393, mit späteren Änderungen).
A,B,C,D,T,AM,A1,A2,B1,C1,D1#2906

B: Nein

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1

Ist in der dargestellten Situation das Anhalten des Fahrzeugs an dieser Stelle, um die Vorfahrt anderen Fahrzeugen zu geben, richtig?

§ 89 Abs. 1 und 3 sowie § 21 Abs. 2 der Verordnung über Verkehrszeichen und -signale.
A,B,C,D,T,AM,A1,A2,B1,C1,D1#2908

B: Nein

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1

Darf man in der dargestellten Situation das Fahrzeug auf dem rechten Randstreifen anhalten?

Art. 49 Abs. 1 Punkt 5 des Straßenverkehrsgesetzes in Verbindung mit § 86 Abs. 8 Punkt 1 der Verordnung über Verkehrszeichen und -signale.
A,B,C,D,T,AM,A1,A2,B1,C1,D1#2909

A: Ja

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1

Ist auf dieser Fahrspur die Fahrt nur in die mit dem Pfeil angezeigten Richtung erlaubt?

§ 87 Abs. 1 der Verordnung der Minister für Infrastruktur und für Innere Angelegenheiten und Verwaltung vom 31. Juli 2002 über Verkehrszeichen und -signale (GBl. Nr. 170, Pos. 1393, mit späteren Änderungen).
A,B,C,D,T,AM,A1,A2,B1,C1,D1#2911

A: Ja

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1

Sie lenken ein Motorfahrzeug. Darf man von der besetzten Fahrspur über die Kreuzung geradeaus fahren?

§ 87 Abs. 1, Punkt 2) der Verordnung der Minister für Infrastruktur und für Innere Angelegenheiten und Verwaltung vom 31. Juli 2002 über Verkehrszeichen und -signale (GBl. Nr. 170, Pos. 1393, mit späteren Änderungen).
A,B,C,D,T,A1,A2,B1,C1,D1#2914

B: Nein

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1

Darf man an der so markierten Stelle die Fahrspur wechseln?

§ 86 Abs. 3 der Verordnung über Verkehrszeichen und -signale.
A,B,C,D,T,AM,A1,A2,B1,C1,D1#2915

B: Nein

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1

Darf man an dieser Haltestelle anhalten, um einen Passagier abzusetzen?

§ 90 Abs. 1 der Verordnung der Minister für Infrastruktur und für Innere Angelegenheiten und Verwaltung vom 31. Juli 2002 über Verkehrszeichen und -signale (GBl. Nr. 170, Pos. 1393, mit späteren Änderungen).
A,B,C,AM,A1,A2,B1,C1#2916

B: Nein

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1

Sind Sie in der abgebildeten Situation bei der Weiterfahrt dazu verpflichtet, den Fahrstreifen zu wechseln?

§ 87 Abs. 3 der Verordnung der Minister für Infrastruktur sowie für Inneres und Verwaltung vom 31. Juli 2002 über Verkehrszeichen und -signale (GBl. Nr. 170, Pos. 1393, mit späteren Änderungen).
A,B,C,D,T,AM,A1,A2,B1,C1,D1#3060

A: Ja

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1

Darf man an der so gekennzeichneten Stelle links auf den Parkplatz abbiegen, der an der Straße zu sehen ist?

§ 86 Abs. 5 der Verordnung der Minister für Infrastruktur sowie für Inneres und Verwaltung vom 31. Juli 2002 über Verkehrszeichen und -signale (GBl. Nr. 170, Pos. 1393, mit späteren Änderungen).
A,B,C,D,T,AM,A1,A2,B1,C1,D1#3061

B: Nein

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1

Darf man von der so markierten Fahrbahn auf den Parkplatz abbiegen, der auf der linken Seite zu sehen ist?

§ 86 Abs. 1 der Verordnung der Minister für Infrastruktur sowie für Inneres und Verwaltung vom 31. Juli 2002 über Verkehrszeichen und -signale (GBl. Nr. 170, Pos. 1393 mit Änd.)
A,B,C,D,T,AM,A1,A2,B1,C1,D1#3062

A: Ja

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1

Soll man sich in der abgebildeten Situation nach der gelben Fahrbahnmarkierung richten?

§ 85 Abs. 3 der Verordnung der Minister für Infrastruktur sowie für Inneres und Verwaltung vom 31. Juli 2002 über Verkehrszeichen und -signale (GBl. Nr. 170, Pos. 1393, mit späteren Änderungen).
A,B,C,D,T,AM,A1,A2,B1,C1,D1#3063

A: Ja

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1

Darf man in der abgebildeten Situation von dem Fahrstreifen, auf dem Sie sich befinden, geradeaus fahren?

§ 85 Abs. 1-3 und § 87 Abs. 1 Pkt. 2 der Verordnung der Minister für Infrastruktur sowie für Inneres und Verwaltung vom 31. Juli 2002 über Verkehrszeichen und -signale (GBl. Nr. 170, Pos. 1393 mit Änd.)
A,B,C,D,T,AM,A1,A2,B1,C1,D1#3064

B: Nein

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1

Darf man in der abgebildeten Situation auf den linken Fahrstreifen wechseln, wenn man es vorhat, links abzubiegen?

§ 86 Abs. 4 der Verordnung der Minister für Infrastruktur sowie für Inneres und Verwaltung vom 31. Juli 2002 über Verkehrszeichen und -signale (GBl. Nr. 170, Pos. 1393 mit Änd.)
A,B,C,D,T,AM,A1,A2,B1,C1,D1#3066

B: Nein

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1

Darf man vor dem Fußgängerübergang links abbiegen?

§ 86 Abs. 4 der Verordnung der Minister für Infrastruktur sowie für Inneres und Verwaltung vom 31. Juli 2002 über Verkehrszeichen und -signale (GBl. Nr. 170, Pos. 1393 mit Änd.)
A,B,C,D,T,AM,A1,A2,B1,C1,D1#3067

B: Nein

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1

Darf man an dieser Stelle den Fahrstreifen wechseln, wenn man es vorhat, geradeaus zu fahren?

§ 86 Abs. 4 der Verordnung der Minister für Infrastruktur sowie für Inneres und Verwaltung vom 31. Juli 2002 über Verkehrszeichen und -signale (GBl. Nr. 170, Pos. 1393 mit Änd.)
A,B,C,D,T,AM,A1,A2,B1,C1,D1#3068

A: Ja

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1

Ist man in der abgebildeten Situation dazu verpflichtet, vor der sichtbaren durhgezogenen Linie das Fahrzeug anzuhalten?

§ 89 Abs. 1 der Verordnung der Minister für Infrastruktur sowie für Inneres und Verwaltung vom 31. Juli 2002 über Verkehrszeichen und -signale (GBl. Nr. 170, Pos. 1393 mit Änd.)
A,B,C,D,T,AM,A1,A2,B1,C1,D1#3069

A: Ja

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1

Darf man in der abgebildeten Situation auf die Kreuzung einfahren, ohne das Fahrzeug vor der sichtbaren durchgezogenen Linie anzuhalten?

§ 89 Abs. 1 der Verordnung der Minister für Infrastruktur sowie für Inneres und Verwaltung vom 31. Juli 2002 über Verkehrszeichen und -signale (GBl. Nr. 170, Pos. 1393, mit späteren Änderungen).
A,B,C,D,T,AM,A1,A2,B1,C1,D1#3070

B: Nein

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1

Bedeutet die horizontale Markierung dieser Straßenkreuzung in Form einer gestrichelten Linie, dass die Fahrt auf dem Fahrstreifen fortgesetzt werden kann, auf dem man sich gerade befindet?

§ 86 Abs. 1 der Verordnung der Minister für Infrastruktur sowie für Inneres und Verwaltung vom 31. Juli 2002 über Verkehrszeichen und -signale (GBl. Nr. 170, Pos. 1393 mit Änd.)
A,B,C,D,T,AM,A1,A2,B1,C1,D1#3071

A: Ja

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1

Warnt das dreieckige horizontale Verkehrszeichen vor einer Stelle auf der Straße, die gefährlich sein kann?

§ 2 Abs. 6 der Verordnung der Minister für Infrastruktur sowie für Inneres und Verwaltung vom 31. Juli 2002 über Verkehrszeichen und -signale (GBl. Nr. 170, Pos. 1393, mit späteren Änderungen) sowie Punkt 5.1 des Anhangs Nr. 2 zur Verordnung des Ministers für Infrastruktur vom 3. Juli 2003 über die detaillierten technischen Bedingungen für Verkehrszeichen und -signale sowie Verkehrssicherheitsvorrichtungen und die Bedingungen für ihre Anbringung auf Straßen (GBl. Nr. 220, Pos. 2181, mit späteren Änderungen).
A,B,C,D,T,AM,A1,A2,B1,C1,D1#3072

A: Ja

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1

Legt die auf der Fahrbahn sichtbare, aus Dreiecken bestehende Linie die Stelle fest, wo man bedingt anhalten muss, um die Vorfahrt zu geben?

§ 89 Abs. 2 der Verordnung der Minister für Infrastruktur sowie für Inneres und Verwaltung vom 31. Juli 2002 über Verkehrszeichen und -signale (GBl. Nr. 170, Pos. 1393, mit späteren Änderungen).
A,B,C,D,T,AM,A1,A2,B1,C1,D1#3073

A: Ja

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1

Darf man an der so markierten Stelle das auf dem Fahrstreifen befindliche Fahrzeug links überholen?

§ 86 Abs. 3 der Verordnung der Minister für Infrastruktur sowie für Inneres und Verwaltung vom 31. Juli 2002 über Verkehrszeichen und -signale (GBl. Nr. 170, Pos. 1393 mit Änd.)
A,B,C,D,T,AM,A1,A2,B1,C1,D1#3074

B: Nein

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1

Darf man in dieser Situation über die auf der linken Seite sichtbare Einfahrt auf die Tankstelle einfahren?

§ 86 Abs. 5 sowie § 35 Abs. 1 Punkt 5 der Verordnung der Minister für Infrastruktur sowie für Inneres und Verwaltung vom 31. Juli 2002 über Verkehrszeichen und -signale (GBl. Nr. 170, Pos. 1393, mit späteren Änderungen).
A,B,C,D,T,AM,A1,A2,B1,C1,D1#3076

B: Nein

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1

Weist die sichtbare horizontale Straßenmarkierung auf die Stelle hin, wo anzuhalten ist, um die Vorfahrt zu geben?

§ 89 Abs. 1 der Verordnung über Verkehrszeichen und -signale
A,B,C,D,T,AM,A1,A2,B1,C1,D1#3179

A: Ja

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1

Darf man in dieser Situation die weißen Hinweispfeile befolgen?

§ 85 Abs. 1 - 3 der Verordnung der Minister für Infrastruktur sowie für Inneres und Verwaltung vom 31. Juli 2002 über Verkehrszeichen und -signale (GBl. Nr. 170, Pos. 1393, mit späteren Änderungen)
A,B,C,D,T,AM,A1,A2,B1,C1,D1#3443

B: Nein

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1

Darf man in der dargestellten Situation auf den auf der linken Straßenseite befindlichen Parkplatz abbiegen?

Art. 3 Abs. 1 des Gesetzes vom 20. Juni 1997, Straßenverkehrsgesetz (GBl. von 2012, Pos. 1137, mit späteren Änderungen) sowie § 86 Abs. 5 der Verordnung der Minister für Infrastruktur sowie für Inneres und Verwaltung vom 31. Juli 2002 über Verkehrszeichen und -signale (GBl. Nr. 170, Pos. 1393, mit späteren Änderungen).
A,B,C,D,T,AM,A1,A2,B1,C1,D1#3468

B: Nein

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1

Legt dieses horizontale Verkehrszeichen die Stelle fest, wo es ausschließlich dann anzuhalten ist, wenn über die Querstraße ein Fahrzeug kommt?

§ 89 Abs. 1 der Verordnung der Minister für Infrastruktur sowie für Innere Angelegenheiten und Verwaltung vom 31. Juli 2002 über Verkehrszeichen und -signale (GBl. Nr. 170, Pos. 1393, in der geänderten Fassung).
A,B,C,D,T,AM,A1,A2,B1,C1,D1#3545

B: Nein

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1

Darf man in der dargestellten Situation das voraussfahrende Fahrzeug überholen?

§ 86 Abs. 5 der Verordnung der Minister für Infrastruktur und für Inneres und Verwaltung vom 31. Juli 2002 über Verkehrszeichen und -signale (GBl. Nr. 170, Pos. 1393, mit Änd.)
A,B,C,D,T,AM,A1,A2,B1,C1,D1#3657

B: Nein

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1

Bestimmt die sichtbare, aus weißen Punktrückstrahlern zusammengesetzte Linie den Straßenrand?

§ 85 Abs. 1 und 4 der Verordnung der Minister für Infrastruktur sowie Inneres und Verwaltung vom 31. Juli 2002 (Dz.U. von 2002, Nr. 170, Pos. 1393, mit Änderungen).
A,B,C,D,T,AM,A1,A2,B1,C1,D1#3678

A: Ja

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1

Darf man in der dargestellten Situation die Kreuzung gereadeaus überqueren?

§ 85 Abs. 1 - 3 und § 87 Abs. 1 Pkt. 2 der Verordnung der Minister für Infrastruktur und für Inneres und Verwaltung vom 31. Juli 2002 über Verkehrszeichen und -signale (GBl. Nr. 170, Pos. 1393, mit Änd.)
A,B,C,D,T,AM,A1,A2,B1,C1,D1#3679

B: Nein

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1

Sind Sie in der dargestellten Situation dazu verpflichtet, die gelbe Fahrbahnmarkierung zu befolgen?

§ 85 Abs. 1 - 3 der Verordnung der Minister für Infrastruktur und für Inneres und Verwaltung vom 31. Juli 2002 über Verkehrszeichen und -signale (GBl. Nr. 170, Pos. 1393, mit spät. Änd.)
A,B,C,D,T,AM,A1,A2,B1,C1,D1#3687

A: Ja

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1

Warnen die gezeigten Warnfahrbahnmarkierungen vor einer gefährlichen Stelle?

§ 2 Abs. 6 und § 3 sowie § 8 Abs. 1 der Verordnung der Minister für Infrastruktur sowie für Inneres und Verwaltung vom 31. Juli 2002 (GBl. von 2002, Nr. 170, Pos. 1393, mit Änderungen) in Verbindung mit Punkt 5.1 des Anhangs Nr. 2 der Verordnung des Ministers für Infrastruktur vom 3. Juli 2003 über die detaillierten technischen Bedingungen für Verkehrszeichen und -signale sowie Verkehrssicherheitsvorrichtungen und die Bedingungen für deren Anbringung auf Straßen (GBl. von 2003, Nr. 220, Pos. 2181, mit Änderungen)
A,B,C,D,T,AM,A1,A2,B1,C1,D1#3695

A: Ja

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1

Dürfen an der Stelle, die mit der Haltestellelinie markiert ist, auschließlich berechtigte Fahrzeuge anhalten?

§ 90 Abs. 1 in Verbindung mit § 51 der Verordnung der Minister für Infrastruktur sowie für Inneres und Verwaltung vom 31. Juli 2002 über Verkehrszeichen und -signale (GBl. Nr. 170, Pos. 1393, mit Änderungen)
A,B,C,D,T,AM,A1,A2,B1,C1,D1#3742

A: Ja

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1

Bestimmen in der dargestellten Situation die weißen Punktrückstrahlungselemente den linken Straßenrand?

§ 85 Abs. 1 und 4 der Verordnung der Minister für Infrastruktur sowie für Inneres und Verwaltung vom 31. Juli 2002 (GBl. von 2002, Nr. 170, Pos. 1393, mit Änderungen) in Verbindung mit Punkt 6.1 des Anhangs Nr. 2 der Verordnung des Ministers für Infrastruktur vom 3. Juli 2003 über die detaillierten technischen Bedingungen für Verkehrszeichen und -signale sowie Verkehrssicherheitsvorrichtungen und die Bedingungen für deren Anbringung auf Straßen (GBl. von 2003, Nr. 220, Pos. 2181, mit Änderungen)
A,B,C,D,T,AM,A1,A2,B1,C1,D1#3776

A: Ja

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1

Darf man die gezeigte Kreuzung überqueren, ohne dass man an der Stelle angehalten hat, die mit der Linie markiert ist?

§ 89 Abs. 1 der Verordnung der Minister für Infrastruktur sowie für Inneres und Verwaltung vom 31.07.2002 über Verkehrszeichen und -signale (GBl. von 2002, Nr. 170, Pos. 1393 mit Änderungen) in Bezug auf § 21 Abs. 1 und 2 der zitierten Verordnung.
A,B,C,D,T,AM,A1,A2,B1,C1,D1#3809

B: Nein

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1

Verweist die aus Vierecken bestehende Linie, wo man das Fahrzeug vor dem Fußgängerüberweg anzuhalten hat?

§ 89 Abs. 3 der Verordnung der Minister für Infrastruktur sowie für Inneres und Verwaltung vom 31. Juli 2002 über Verkehrszeichen und -signale (GBl. Nr. 170, Pos. 1393, mit Änderungen)
A,B,C,D,T,AM,A1,A2,B1,C1,D1#3813

A: Ja

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1

Darf man auf dieser Spur in der nächstliegenden Kreuzung links abbiegen?

§ 85 Abs. 1 - 3 der Verordnung der Minister für Infrastruktur sowie für Innere Angelegenheiten und Verwaltung vom 31. Juli 2002 über Verkehrszeichen und -signale (GBl. Nr. 170, Pos. 1393 mit späteren Änderungen)
A,B,C,D,T,AM,A1,A2,B1,C1,D1#3815

A: Ja

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1

Darf man in dieser Situation umkehren?

§ 87 Abs. 1 der Verordnung der Minister für Infrastruktur sowie Inneres und Verwaltung vom 31. Juli 2002 über Verkehrszeichen und -signale (Dz.U. Nr. 170, Pos. 1393, mit späteren Änderungen).
A,B,C,D,T,AM,A1,A2,B1,C1,D1#4205

A: Ja

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1

Warnt das auf der Fahrbahn sichtbare Zeichen "STOPP" davor, dass man sich einer Vorfahrtsstrasse nähert?

§ 2 Abs. 6 und § 89 Abs. 4 der Verordnung der Minister für Infrastruktur sowie für Inneres und Verwaltung vom 31. Juli 2002 (GBl. von 2002 Nr. 170, Pos. 1393, mit Änd.) in Verbindung mit Punkt 5.1 der Anlage Nr. 2 zur Verordnung des Ministers für Infrastruktur vom 3. Juli 2003 über detaillierte technische Bedingungen für Verkehrszeichen und -signale sowie Verkehrssicherheitseinrichtungen und die Bedingungen für deren Anbringung auf Straßen (GBl. von 2003 Nr. 220, Pos. 2181, mit Änd.)
A,B,C,D,T,AM,A1,A2,B1,C1,D1#4228

A: Ja

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1

Verbietet die Fahrbahnmarkierung, die auf der Querstraße zu sehen ist, nach dem Linksabbiegen, auf die rechte äußere Fahrspur zu wechseln?

§ 86 Abs. 4 der Verordnung der Minister für Infrastruktur sowie für Inneres und Verwaltung vom 31. Juli 2002 über Verkehrszeichen und -signale (GBl. Nr. 170, Pos. 1393, mit Änd.).
A,B,C,D,T,AM,A1,A2,B1,C1,D1#4355

B: Nein

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1

Bestätigt die auf der Fahrbahn befindliche Aufschrift "STOPP" die Kennzeichnung der Einfahrt in eine Kreuzung mit dem senkrechten Zeichen "Stopp"?

§ 89 Abs. 4 in Bezug auf § 21 Abs. 1 und 2 der Verordnung der Minister für Infrastruktur sowie Inneres und Verwaltung vom 31. Juli 2002 über Verkehrszeichen und -signale (GBl. Nr. 170, Pos. 1393, mit Änderungen).
A,B,C,D,T,AM,A1,A2,B1,C1,D1#4379

A: Ja

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1

Trennen die weißfarbigen Rückstrahler, untergebracht auf der rechten Seite der gestrichelten Linie, die Fahrspuren voneinander?

§ 85 Abs. 1 und 4 der Verordnung der Minister für Infrastruktur sowie für Inneres und Verwaltung vom 31. Juli 2002 (GBl. von 2002 Nr. 170, Pos. 1393, mit Änd.) in Verbindung mit Punkt 6.1 der Anlage Nr. 2 zur Verordnung des Ministers für Infrastruktur vom 3. Juli 2003 über detaillierte technische Bedingungen für Verkehrszeichen und -signale sowie Verkehrssicherheitseinrichtungen und die Bedingungen für deren Anbringung auf Straßen (GBl. von 2003 Nr. 220, Pos. 2181, mit Änd.)
A,B,C,D,T,AM,A1,A2,B1,C1,D1#4411

A: Ja

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1

Geboten diese Straßenmarkierungen einen Fahrstreifenwechsel auf den benachbarten Fahrstreifen, gemäß der Pfeilrichtung?

§ 87 Abs. 3 der Verordnung über Verkehrszeichen und -signale (Gesetzblatt von 2002, Nr. 170, Pos. 1393, in der geänderten Fassung)
A,B,C,D,T,AM,A1,A2,B1,C1,D1#6052

A: Ja

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1

Erlaubt diese Straßenmarkierung auf diesem Fahrstreifen geradeaus über die Kreuzung zu fahren?

§ 87 Abs. 1 Punkt 2 und Abs. 2 der Verordnung über Verkehrszeichen und -signale (GBl. von 2002, Nr. 170, Pos. 1393 mit späteren Änderungen)
A,B,C,D,T,AM,A1,A2,B1,C1,D1#6053

B: Nein

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1

Erlaubt diese Straßenmarkierung das Wenden?

§ 87 Abs. 1 Punkt 2 und Abs. 2 der Verordnung über Verkehrszeichen und -signale (Gesetzblatt von 2002, Nr. 170, Pos. 1393, in der geänderten Fassung)
A,B,C,D,T,AM,A1,A2,B1,C1,D1#6054

A: Ja

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1

Erlaubt diese Straßenmarkierung auf diesem Fahrstreifen geradeaus zu fahren?

§ 87 Abs. 1 Punkt 2 und Abs. 2 der Verordnung über Verkehrszeichen und -signale (GBl. von 2002, Nr. 170, Pos. 1393 mit späteren Änderungen)
A,B,C,D,T,AM,A1,A2,B1,C1,D1#6055

B: Nein

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1

Darf man im Bereich der Haltestellelinie einen PkW zwecks Fragens nach dem Weg anhalten?

§ 90 Abs. 1 der Verordnung über Verkehrszeichen und -signale (GBl. von 2002, Nr. 170, Pos. 1393 mit späteren Änderungen)
B,C,D,B1,C1,D1#6058

B: Nein

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1

Zeigt diese Markierung einen Standstreifen an?

§ 90 Abs. 3 der Verordnung über Verkehrszeichen und -signale (Gesetzblatt von 2002, Nr. 170, Pos. 1393, in der geänderten Fassung)
A,B,C,D,T,AM,A1,A2,B1,C1,D1#6060

A: Ja

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1

Sind Sie verpflichtet, an der aus Dreiecken gebauten Linie das Fahrzeug unbedingt anzuhalten?

§ 89 Abs. 2 der Verordnung über Verkehrszeichen und -signale (GBl. von 2002, Nr. 170, Pos. 1393 mit späteren Änderungen)
A,B,C,D,T,AM,A1,A2,B1,C1,D1#6063

B: Nein

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1

Bedeutet die unterbrochene Linie vor dem Fußgängerüberweg eine Stelle, wo man bedingt anhalten soll?

§ 89 Abs. 3 der Verordnung über Verkehrszeichen und -signale (GBl. von 2002, Nr. 170, Pos. 1393 mit späteren Änderungen)
A,B,C,D,T,AM,A1,A2,B1,C1,D1#6064

A: Ja

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1

Zeigen die auf dem rechten Fahrstreifen erkennbaren Straßenmarkierungen den Anfang der Ausfahrt aus der Autobahn?

§ 87 Abs. 3 der Verordnung über Verkehrszeichen und -signale (Gesetzblatt von 2002, Nr. 170, Pos. 1393, in der geänderten Fassung)
A,B,C,D,A1,A2,C1,D1#6067

B: Nein

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1

Dürfen Sie an dieser Stelle die Fahrspur, auf der Sie sich bis jetzt befunden haben, auf die Fahrspur am rechten Straßenrand wechseln?

§ 86 Abs. 4 der Verordnung über Verkehrszeichen und -signale
A,B,C,D,T,AM,A1,A2,B1,C1,D1#7243

B: Nein

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1

Sind Sie in dieser Situation dazu verpflichtet, das Fahrzeug vor dem Fußgängerüberweg anzuhalten?

§ 21 Abs. 1 Punkt 1 und Abs. 2 der Verordnung über Verkehrszeichen und -signale i.V.m. § 89 Abs. 1 der Verordnung
A,B,C,D,T,AM,A1,A2,B1,C1,D1#7276

B: Nein

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1

Dürfen Sie in dieser Situation das Überholmanöver beginnen?

§ 86 Abs. 4 der Verordnung über Verkehrszeichen und -signale (GBl. Nr. 170, Pos. 1393, in der geänderten Fassung)
A,B,C,D,T,AM,A1,A2,B1,C1,D1#7299

B: Nein

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1

Sind Sie in dieser Situation dazu verpflichtet, die Fahrbahn, auf der Sie sich im Moment befinden, zu wechseln?

§ 87 Abs. 3 der Verordnung über Verkehrszeichen und -signale (GBl. Nr. 170 Pos. 1393 mit spät. Änd.)
A,B,C,D,T,AM,A1,A2,B1,C1,D1#7300

A: Ja

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1

Dürfen Sie in dieser Situation die doppelt durchzogene Linie berühren?

§ 86 Abs. 5 der Verordnung über Verkehrszeichen und -signale (GBl. Nr. 170, Pos. 1393, in der geänderten Fassung)
A,B,C,D,T,AM,A1,A2,B1,C1,D1#7301

B: Nein

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1

Sind Sie in dieser Situation dazu verpflichtet, die Fahrspur, auf welcher Sie sich im Moment befinden, zu wechseln?

§ 87 Abs. 3 der Verordnung über Verkehrszeichen und -signale (GBl. Nr. 170 Pos. 1393 mit spät. Änd.)
A,B,C,D,T,AM,A1,A2,B1,C1,D1#7302

A: Ja

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1

Sind Sie in dieser Situation verpflichtet, geradeaus über die Kreuzung zu fahren?

§ 87 Abs. 1 Punkt 1 der Verordnung über Verkehrszeichen und -signale (GBl. Nr. 170 Pos. 1393 mit spät. Änd.)
A,B,C,D,T,AM,A1,A2,B1,C1,D1#7303

A: Ja

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1

Dürfen Sie an dieser Stelle auf die linke Fahrspur wechseln?

§ 86 Abs. 3 der Verordnung über Verkehrszeichen und -signale (GBl. Nr. 170 Pos. 1393 mit spät. Änd.)
A,B,C,D,T,AM,A1,A2,B1,C1,D1#7305

B: Nein

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1

Dürfen Sie in dieser Situation das Fahrzeug auf dem vom Verkehr ausgeschlossenen Bereich anhalten?

§ 90 Abs. 5 der Verordnung über Verkehrszeichen und -signale (GBl. Nr. 170, Pos. 1393 mit späteren Änderungen)
A,B,C,D,T,AM,A1,A2,B1,C1,D1#7307

B: Nein

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1

Dürfen Sie an dieser Kreuzung von dieser Fahrspur aus wenden?

§ 87 Abs. 1 und 2 der Verordnung über Verkehrszeichen und -signale (GBl. Nr. 170 Pos. 1393 mit spät. Änd.)
A,B,C,D,T,AM,A1,A2,B1,C1,D1#7308

A: Ja

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1

Befinden Sie sich in dieser Situation in einer Einbahnstraße?

§ 86 Abs. 5 der Verordnung über Verkehrszeichen und -signale (GBl. Nr. 170, Pos. 1393 mit späteren Änderungen)
A,B,C,D,T,AM,A1,A2,B1,C1,D1#7309

B: Nein

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1

Dürfen Sie an dieser Kreuzung nur links abbiegen?

§ 87 Abs. 1 der Verordnung über Verkehrszeichen und -signale (GBl. Nr. 170 Pos. 1393 mit spät. Änd.)
A,B,C,D,T,AM,A1,A2,B1,C1,D1#7310

B: Nein

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1

Dürfen Sie in dieser Situation von der befahrenen Fahrspur aus links abbiegen?

§ 87 Abs. 1 Pkt. 1 der Verordnung über Verkehrszeichen und -signale (GBl. Nr. 170, Pos. 1393 mit späteren Änderungen)
A,B,C,D,T,AM,A1,A2,B1,C1,D1#7311

B: Nein

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1

Dürfen Sie auf diesem Straßenabschnitt zu einem Überholmanöver des Fahrzeugs ansetzen?

§ 86 Abs. 5 der Verordnung über Verkehrszeichen und -signale (GBl. Nr. 170 Pos. 1393 mit spät. Änd.)
A,B,C,D,T,AM,A1,A2,B1,C1,D1#7312

B: Nein

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1

Dürfen Sie auf diesem Straßenabschnitt zu einem Überholmanöver des Fahrzeugs ansetzen?

§ 86 Abs. 4 der Verordnung über Verkehrszeichen und -signale (GBl. Nr. 170 Pos. 1393 mit spät. Änd.)
A,B,C,D,T,AM,A1,A2,B1,C1,D1#7313

B: Nein

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Dürfen Sie an dieser Kreuzung von dieser Fahrspur aus rechts abbiegen?

§ 87 Abs. 1 Punkt 1 der Verordnung über Verkehrszeichen und -signale (GBl. Nr. 170 Pos. 1393 mit spät. Änd.)
A,B,C,D,T,AM,A1,A2,B1,C1,D1#7314

B: Nein

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1

Dürfen Sie in dieser Situation die an der linken Seite sichtbare Fahrbahn befahren?

§ 90 Abs. 5 der Verordnung über Verkehrszeichen und -signale (GBl. Nr. 170, Pos. 1393 mit späteren Änderungen)
A,B,C,D,T,AM,A1,A2,B1,C1,D1#7316

B: Nein

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Dürfen Sie in dieser Situation links abbiegen, um das Fahrzeug auf dem Bürgersteig zu parken?

§ 86 Abs. 5 der Verordnung über Verkehrszeichen und -signale (GBl. Nr. 170, Pos. 1393 mit späteren Änderungen)
A,B,AM,A1,A2,B1#7317

B: Nein

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Dürfen Sie in dieser Situation die an der linken Seite sichtbare Fahrbahnfläche zum Parken verwenden?

§ 90 Abs. 5 der Verordnung über Verkehrszeichen und -signale (GBl. Nr. 170, Pos. 1393 mit späteren Änderungen)
A,B,C,D,T,AM,A1,A2,B1,C1,D1#7318

B: Nein

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1

Sie fahren die rechte Fahrspur. Dürfen Sie in der Kreuzung rechts abbiegen?

§ 85 Abs. 2 und 3 sowie § 87 Abs. 1 Punkt 2 Verordnung über Verkehrszeichen und -signale (GBl. Nr. 170, Pos. 1393, i.d.g.F.)
A,B,C,D,T,AM,A1,A2,B1,C1,D1#7782

A: Ja

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Darf man in dieser Situation das Fahrzeug am Fahrbahnrand anhalten?

§ 86 Abs. 8 Punkt 2 Verordnung der Minister für Infrastruktur sowie Inneres und Verwaltung vom 31. Juli 2002 über Verkehrszeichen und -signale mit späteren Änderungen.
A,B,C,D,T,AM,A1,A2,B1,C1,D1#9514

B: Nein

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Darf man in dieser Situation den Radfahrer überholen, falls man dabei geringfügig die doppelte durchgezogene Linie überfährt?

§ 86 Abs. 5 Verordnung der Minister für Infrastruktur und für Inneres und Verwaltung vom 31. Juli 2002 über Verkehrszeichen und -signale mit späteren Änderungen.
A,B,C,D,T,AM,A1,A2,B1,C1,D1#9560

B: Nein

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1

Darf man in dieser Situation links abbiegen?

§ 86 Abs. 4 sowie § 17 Abs. 1 der Verordnung der Minister für Infrastruktur sowie für Inneres und Verwaltung vom 31. Juli 2002 über Verkehrszeichen und -signale mit späteren Änderungen.
A,B,C,D,T,AM,A1,A2,B1,C1,D1#9603

B: Nein

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Dürfen Sie in dieser Situation umkehren?

Verordnung der Minister für Infrastruktur und für Inneres und Verwaltung vom 31. Juli 2002 über Verkehrszeichen und -signale. (GBl. 2002 Nr. 170 Pos. 1393, mit späteren Änderungen)
B#10189

B: Nein

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1

Trennt die sichtbare doppelte durchgezogene Linie Fahrspuren in der gleichen Fahrtrichtung?

Verordnung der Minister für Infrastruktur und für Inneres und Verwaltung vom 31. Juli 2002 über Verkehrszeichen und -signale. (GBl. 2002 Nr. 170 Pos. 1393, mit späteren Änderungen)
B#10190

B: Nein

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Dürfen Sie hier weiterhin linke Fahrspur fahren, wenn die rechte Fahrspur frei ist?

Verordnung der Minister für Infrastruktur sowie Inneres und Verwaltung vom 31. Juli 2002 über Verkehrszeichen und -signale (GBl. 2002 Nr. 170 Pos. 1393, in der geänderten Fassung)
B#10191

A: Ja

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Fahren Sie in dieser Situation eine Einbahnstraße?

Verordnung der Minister für Infrastruktur und für Inneres und Verwaltung vom 31. Juli 2002 über Verkehrszeichen und -signale. (GBl. 2002 Nr. 170 Pos. 1393, mit späteren Änderungen)
B#10192

B: Nein

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Fahren Sie in der Situation eine Fahrbahn mit zwei Fahrspuren?

Verordnung der Minister für Infrastruktur sowie Inneres und Verwaltung vom 31. Juli 2002 über Verkehrszeichen und -signale (GBl. 2002 Nr. 170 Pos. 1393, in der geänderten Fassung)
B#10193

A: Ja

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1

Dürfen Sie in dieser Situation auf die rechte Fahrspur wechseln?

Verordnungen über Verkehrszeichen und -signale (GBl. von 2002 Nr. 170 Pos. 1393 in der jeweils geltenden Fassung)
B#10395

A: Ja

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1

Dürfen Sie in der Situation auf die linke Spur wechseln?

Verordnung über Verkehrszeichen und -signale (GBl. [Gesetzblatt] von 2002, Nr. 170, Pos. 1393, m.spät.Änd.)
B#10487

B: Nein

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1

Dürfen Sie in der Situation an der gelben Linie an der rechten Seite anhalten?

Verordnung über Verkehrszeichen und -signale (GBl. [Gesetzblatt] von 2002, Nr. 170, Pos. 1393, m.spät.Änd.)
B#10488

B: Nein

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Darf man in der Situation weiterhin auf der gleichen Spur fahren, falls beide Spuren an der rechten Seite frei sind?

Verordnung über Verkehrszeichen und Signale (Gesetzblatt von 2002, Nr. 170, Pos. 1393 mit späteren Änderungen)
B#10497

A: Ja

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1

Dürfen Sie in der Situation die Fahrt auf der mittleren Spur fortsetzen?

Verordnung über Verkehrszeichen und Signale (Gesetzblatt von 2002, Nr. 170, Pos. 1393 mit späteren Änderungen)
B#10529

A: Ja

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Bedeutet diese horizontale Ausschilderung, dass der Straßenbahnfahrer die von rechts auf abgegrenzte Schienen einfahrenden Fahrzeuge erwarten kann?

PT#2712

B: Nein

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1

Soll der Straßenbahnfahrer hier vor der mit Rechtecken abgesteckten Linie anhalten?

PT#3469

A: Ja

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1

Erlaubt die rechts sichtbare, durchgezogene Linie, die Erlaubnis für andere Fahrzeuge, diese zu befahren?

PT#4002

B: Nein

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1

Soll man in dieser Situation die von links auf die Gleise einfahrenden Fahrzeuge erwarten?

PT#4033

A: Ja

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1

Darf man in dieser Situation bis zur Ampel über die aus Rechtecken bestehende Linie fahren?

PT#4034

B: Nein

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1

Soll man in dieser Situation vor der Linie aus Dreiecken anhalten?

PT#4035

B: Nein

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1

Ist die auf der Straße sichtbare Zickzacklinie der Anhaltsort für Straßenbahnen, Busse oder Trolleys?

PT#4540

A: Ja

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1

Steckt die auf der Straße sichtbare "Zickzacklinie" einen Behindertenparkplatz ab?

PT#4543

B: Nein

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1

Erlaubt diese Fahrbahnmarkierung die Fahrt auf diesem Fahrstreifen mit einem Moped fortzusetzen?

AM#6065

B: Nein

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1

Ist in dieser Situation die äußerste rechte Fahrspur nur für Schienenfahrzeuge bestimmt?

B#10310

B: Nein

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Dürfen Sie in der von Ihnen gefahrenen Spur an dieser Kreuzung umkehren?

AM#11064

A: Ja

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Dürfen Sie in der von Ihnen gefahrenen Spur an dieser Kreuzung links abbiegen bzw. umkehren?

AM#11066

A: Ja

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Dürfen Sie in der von Ihnen gefahrenen Spur an dieser Kreuzung rechts abbiegen?

AM#11069

A: Ja

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Dürfen Sie an der Stelle, wo Sie sich befinden, die Spur wechseln, um rechts abzubiegen?

AM#11072

B: Nein

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Dürfen Sie von der von Ihnen gefahrenen Spur an dieser Kreuzung umkehren?

AM#11076

B: Nein

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Darf man auf der gefahrenen Spur an der nächsten Verbindungsstrecke zwischen den Fahrbahnen umkehren?

AM#11096

A: Ja

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Darf man vom Fahrstreifen mit dem horizontalen Zeichen geradeaus bzw. rechts fahren?

AM#11163

B: Nein

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Zeigt die dargestellte Linie aus Dreiecken den bedingungslosen Anhaltspunkt vor einem Fußgängerüberweg an?

AM#11166

B: Nein

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Diese die Fahrstreifen trennende Linie darf von Fahrzeugen im Gegenverkehr überschritten werden.

AM#11172

B: Nein

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Diese die Fahrstreifen trennende Linie, in der die Striche länger als die Unterbrechungen sind, darf überfahren werden?

AM#11173

A: Ja

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Bedeutet die "Busstopplinie" eine Fahrbahnfläche, die man nicht befahren darf?

AM#11175

B: Nein

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Zeigt die sichtbare horizontale Linie die Anhaltsstelle für das Fahrzeug nur wenn rotes Blinklicht kommt?

AM#11177

B: Nein

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Sollen Sie immer vor der Einfahrt auf diese Kreuzung vor der abgesteckten Linie anhalten?

AM#11178

A: Ja

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