1 PktA,B,C,D,T,AM,A1,A2,B1,C1,D1Offizielle Nummer: 1058
Informieren in der dargestellten Situation die auf der rechten Fahrbahn angebrachten weißen Punktrückstrahler über die Fahrbahnkante?

Beschreibung
§ 85 Abs. 1 und 4 der Verordnung des Ministers für Infrastruktur sowie des Ministers für Inneres und Verwaltung vom 31. Juli 2002 (GBl. von 2002 Nr. 170, Pos. 1393, mit Änd.) in Verbindung mit Punkt 6.1 der Anlage Nr. 2 zur Verordnung des Ministers für Infrastruktur vom 3. Juli 2003 über detaillierte technische Bedingungen für Verkehrszeichen und -signale sowie Verkehrssicherheitseinrichtungen und die Bedingungen für deren Anbringung auf Straßen (GBl. von 2003 Nr. 220, Pos. 2181, mit Änd.).
Erklärung
Richtige Antwort: Nein
In der gezeigten Situation wird der rechte Fahrbahnrand gemäß den Regeln der Straßenmarkierung durch rote punktförmige Reflektoren markiert. Weiße Reflektoren dienen der Trennung von Fahrstreifen oder der Kennzeichnung des linken Fahrbahnrandes. Daher weisen weiße Reflektoren nicht auf den rechten Fahrbahnrand hin.
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Befindet sich in der dargestellten Situation direkt hinter der auf der rechten Straßenseite sichtbaren, aus weißen Punktrückstrahlern bestehenden Linie der Randstreifen?
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Haben Sie in der dargestellten Situation die Pflicht, von dem zu überholenden Radfahrer einen Abstand von nicht weniger als 1 m zu halten?