1 PktA,B,C,D,T,AM,A1,A2,B1,C1,D1Offizielle Nummer: 1056

Befindet sich in der dargestellten Situation direkt hinter der auf der rechten Straßenseite sichtbaren, aus weißen Punktrückstrahlern bestehenden Linie der Randstreifen?

Befindet sich in der dargestellten Situation direkt hinter der auf der rechten Straßenseite sichtbaren, aus weißen Punktrückstrahlern bestehenden Linie der Randstreifen?

Beschreibung

§ 85 Abs. 1 und 4 der Verordnung des Ministers für Infrastruktur sowie des Ministers für Inneres und Verwaltung vom 31. Juli 2002 (GBl. von 2002 Nr. 170, Pos. 1393, mit Änd.) in Verbindung mit Punkt 6.1 der Anlage Nr. 2 zur Verordnung des Ministers für Infrastruktur vom 3. Juli 2003 über detaillierte technische Bedingungen für Verkehrszeichen und -signale sowie Verkehrssicherheitseinrichtungen und die Bedingungen für deren Anbringung auf Straßen (GBl. von 2003 Nr. 220, Pos. 2181, mit Änd.).
Erklärung

Richtige Antwort: Nein

Gemäß den Vorschriften wird der rechte Fahrbahnrand, der die Fahrbahn vom Seitenstreifen trennt, durch rote punktförmige Reflektoren gekennzeichnet. Weiße Elemente werden verwendet, um Fahrstreifen derselben Fahrtrichtung zu trennen oder den linken Fahrbahnrand zu markieren. Da die sichtbare Linie aus weißen Elementen besteht, trennt sie Fahrstreifen und nicht den Seitenstreifen.