1 PktA,B,C,D,T,AM,A1,A2,B1,C1,D1Offizielle Nummer: 1055

Befindet sich in der dargestellten Situation hinter der aus roten Punktrückstrahler bestehenden Linie eine Fahrspur?

Befindet sich in der dargestellten Situation hinter der aus roten Punktrückstrahler bestehenden Linie eine Fahrspur?

Beschreibung

§ 85 Abs. 1 und 4 der Verordnung der Minister für Infrastruktur und für Innere Angelegenheiten und Verwaltung vom 31. Juli 2002 (GBl. von 2002, Nr. 170, Pos. 1393, mit Änderungen) in Verbindung mit Pkt. 6.1 des Anhangs Nr. 2 zur Verordnung des Ministers für Infrastruktur vom 3. Juli 2003 über detaillierte technische Bedingungen für Verkehrszeichen und -signale sowie Verkehrssicherheitsvorrichtungen und die Bedingungen für deren Anbringung auf Straßen (GBl. von 2003, Nr. 220, Pos. 2181, mit Änderungen).
Erklärung

Richtige Antwort: Nein

Gemäß den Vorschriften markieren rote punktförmige reflektierende Elemente den rechten Fahrbahnrand. Das bedeutet, dass sich hinter dieser Linie der Seitenstreifen oder Gelände abseits der Straße befindet und nicht ein weiterer Fahrstreifen. Diese Art der Markierung wird verwendet, um den Fahrern die Orientierung bei Nacht oder bei schwierigen Wetterbedingungen zu erleichtern.