1 PktA,B,C,D,T,AM,A1,A2,B1,C1,D1Offizielle Nummer: 1052
Markieren in der abgebildeten Situation die roten Rückstrahlpunkte den rechten Straßenrand?

Beschreibung
§ 85 Abs. 1 und 4 der Verordnung der Minister für Infrastruktur und für Innere Angelegenheiten und Verwaltung vom 31. Juli 2002 (GBl. von 2002, Nr. 170, Pos. 1393, mit Änderungen) in Verbindung mit Pkt. 6.1 des Anhangs Nr. 2 zur Verordnung des Ministers für Infrastruktur vom 3. Juli 2003 über detaillierte technische Bedingungen für Verkehrszeichen und -signale sowie Verkehrssicherheitsvorrichtungen und die Bedingungen für deren Anbringung auf Straßen (GBl. von 2003, Nr. 220, Pos. 2181, mit Änderungen).
Erklärung
Richtige Antwort: Ja
Ja, rote punktförmige reflektierende Elemente (sog. Katzenaugen) markieren immer den rechten Fahrbahnrand. Dies ist eine Standardmarkierung auf Straßen, die die Orientierung erleichtert, insbesondere nachts und bei schwierigen Wetterbedingungen. Im Gegensatz dazu dienen die auf der linken Seite sichtbaren weißen reflektierenden Elemente zur Markierung des linken Fahrbahnrandes oder zur Trennung von Fahrstreifen.