3 PktA,B,C,D,T,AM,A1,A2,B1,C1,D1Offizielle Nummer: 1068

Haben Sie in der dargestellten Situation die Pflicht, von dem zu überholenden Radfahrer einen Abstand von nicht weniger als 1 m zu halten?

Beschreibung

Art. 24 Abs. 2 des Gesetzes vom 20. Juni 1997 – Straßenverkehrsgesetz (GBl. von 2012, Pos. 1137, mit Änderungen)
Erklärung

Richtige Antwort: Ja

Ja, beim Überholen eines Radfahrers ist der Fahrzeugführer verpflichtet, einen Abstand von nicht weniger als 1 Meter einzuhalten. Dies ist eine Anforderung, die direkt in den Vorschriften (Art. 24 Abs. 2 des Straßenverkehrsgesetzes) festgelegt ist. Die Einhaltung eines sicheren Abstands ist entscheidend für die Sicherheit des Radfahrers, der ein ungeschützter Verkehrsteilnehmer ist und z. B. empfindlich auf den durch das überholende Fahrzeug verursachten Luftzug reagiert.