1 PktA,B,C,D,T,AM,A1,A2,B1,C1,D1Offizielle Nummer: 7312

Dürfen Sie auf diesem Straßenabschnitt zu einem Überholmanöver des Fahrzeugs ansetzen?

Beschreibung

§ 86 Abs. 5 der Verordnung über Verkehrszeichen und -signale (GBl. Nr. 170 Pos. 1393 mit spät. Änd.)
Erklärung

Richtige Antwort: Nein

Auf dem sichtbaren Straßenabschnitt befindet sich das Zeichen P-4 „Doppelte Fahrstreifenbegrenzungslinie“, das Fahrstreifen mit entgegengesetzten Fahrtrichtungen trennt. Gemäß § 86 Abs. 5 verbietet dieses Zeichen das Überfahren der Linie sowie das Darauffahren, was in dieser Situation den legalen Beginn eines Überholmanövers verhindert, das das Einfahren in den Gegenverkehrsfahrstreifen erfordern würde.