1 PktA,B,C,D,T,AM,A1,A2,B1,C1,D1Offizielle Nummer: 7313
Dürfen Sie auf diesem Straßenabschnitt zu einem Überholmanöver des Fahrzeugs ansetzen?
Beschreibung
§ 86 Abs. 4 der Verordnung über Verkehrszeichen und -signale (GBl. Nr. 170 Pos. 1393 mit spät. Änd.)
Erklärung
Richtige Antwort: Nein
Auf dem sichtbaren Straßenabschnitt befindet sich das Zeichen P-4 „Doppelte Fahrstreifenbegrenzungslinie“, das Fahrstreifen mit entgegengesetzten Fahrtrichtungen trennt. Gemäß § 86 Abs. 4 der Verordnung über Verkehrszeichen und -signale bedeutet dieses Zeichen ein Verbot, diese Linie zu überfahren oder darauf zu fahren. Da das Überholen des vor Ihnen fahrenden Fahrzeugs das Überfahren dieser Linie erfordern würde, ist dieses Manöver in dieser Situation verboten.